Aktuelle Rechtslage Facebook Datenskandal und BGH, ​Anwaltsnews aus Stuttgart

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Verbraucher, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind, erhalten neue Hoffnung auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. November 2024 in einer ersten mündlichen Verhandlung klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten als Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten kann. Dies bedeutet, dass Verbraucher, die durch das Datenleck die Kontrolle über ihre persönlichen Daten verloren haben, einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz haben könnten – auch ohne konkreten Nachweis materieller Schäden. Der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, bestätigte, dass hierfür keine zusätzlichen Nachweise zu besonderen Ängsten oder Befürchtungen nötig sind.

Eine endgültige Entscheidung des BGH wird erst in nächster Zeit erwartet, doch die Signale aus Karlsruhe geben den betroffenen Facebook-Nutzern Anlass zur Hoffnung. 

Rechtsanwalt Eser, Experte im Bank-, Kapitalmarkt- und Datenschutzrecht, kommentiert: „Diese Einschätzung stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt klare Maßstäbe für Datenschutzverstöße.“

Eile geboten: Verjährung droht Ende 2024

Betroffene sollten jedoch nicht zögern. Am 31. Dezember 2024 droht die Verjährung möglicher Ansprüche. Verbraucher, die ihre Schadensersatzansprüche sichern wollen, sollten daher umgehend tätig werden. Unsere Kanzlei bietet einen kostenlosen Datenleck-Check an, um zu prüfen, ob Ihre Daten vom Facebook-Datenleck betroffen sind. Wer betroffen ist, sollte rasch rechtliche Schritte einleiten, um seine Ansprüche durchzusetzen und die drohende Verjährung zu vermeiden.

Hintergrund des Facebook-Datenlecks

Das massive Datenleck an Ostern 2021, bei dem Millionen Facebook-Nutzerdaten ungeschützt im Internet landeten, hat Verbraucherschutzfragen aufgeworfen und gezeigt, wie wichtig der Schutz persönlicher Informationen ist. Der BGH steht mit seiner Positionierung auf Seiten der Verbraucher und deutet an, dass Unternehmen wie Facebook für den Schutz dieser Daten zur Rechenschaft gezogen werden können. Betroffene können auf Entschädigung hoffen und so ein starkes Signal für den Schutz ihrer Daten setzen.

Bereits im November 2022 hatte die irische Datenschutzbehörde DPC gegen Facebook-Mutterkonzern Meta eine Geldbuße verhängt, was verdeutlicht, dass Datenschutzverstöße durch Unternehmen ernsthafte Folgen haben. Die aktuellen Urteile in Deutschland setzen diese Linie fort und untermauern, dass Unternehmen wie Facebook für den Schutz der Nutzerdaten verantwortlich sind.

In der Vergangenheit wurden im Rahmen des Facebook-Datenlecks bereits Schadensersatzzahlungen von 250 bis 5.000 Euro zugesprochen. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab.

Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) könnten die zugesprochenen Beträge jedoch weiter steigen und zu einer stärkeren Verbraucherposition gegenüber Facebook führen. Betroffene, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten diese nutzen, um mögliche Ansprüche gegen Facebook zu sichern und so kein Geld zu verschenken.

Praktische Hilfe und rechtliche Unterstützung für Betroffene
Betroffene sollten umgehend prüfen, ob sie durch das Datenleck beeinträchtigt sind, und ihre Rechte wahrnehmen. Die Kanzlei Eser bietet Betroffenen umfassende Beratung und Unterstützung, um Schadensersatzansprüche gegen Meta geltend zu machen. Bei Fragen zum Datenschutz und für weitere Informationen steht unser Team von erfahrenen Anwälten zur Verfügung.

Potenzielle Kläger profitieren bei der Kanzlei Eser von einer maßgeschneiderten, hochqualifizierten Beratung und Betreuung, die durch umfassende Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Verbraucher- und Datenschutzrecht gestützt wird. Die Kanzlei hebt sich insbesondere durch folgende Vorteile hervor:

1. Direkte Betreuung durch Rechtsanwalt Eser persönlich
Bei der Kanzlei Eser werden Mandantenfälle nicht an Hilfskräfte oder studentische Mitarbeiter delegiert. Herr Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, übernimmt die Mandate selbst, was höchste Qualität und Sorgfalt bei der Bearbeitung garantiert.

2.. Schnellstmögliche Rückmeldung und Kommunikation
Die Kanzlei Eser legt großen Wert auf eine zügige und zuverlässige Kommunikation. Mandanten können zeitnahe Rückmeldungen erwarten, die ihnen Klarheit und Transparenz im Verlauf ihres Falls geben.

3. Langjährige Expertise und Erfahrung
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bank-, Kapitalmarkt- und Datenschutzrecht bringt Rechtsanwalt Eser umfassende Fachkenntnisse und Prozesserfahrung mit, die sich direkt zugunsten der Mandanten auswirken.

4. Erfolgreiche Prozessführung und aktuelle Rechtslage
Die Kanzlei Eser erzielt regelmäßig Erfolge für ihre Mandanten und ist stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert. Dies stellt sicher, dass auch anspruchsvolle und komplexe Fälle optimal vertreten werden.

5. Kostenlose Ersteinschätzung und Datenleck-Check, hier gehts weiter!
Für Betroffene des Facebook-Datenlecks bietet die Kanzlei einen kostenfreien Check an, um die Erfolgsaussichten und mögliche Ansprüche zu prüfen. Dadurch können potenzielle Mandanten ohne Risiko einschätzen, welche Schadensersatzforderungen realistisch durchsetzbar sind.

Mit der Kanzlei Eser wählen Betroffene des Facebook-Datenlecks eine erfahrene und engagierte Rechtsvertretung, die sich kompromisslos für die Rechte und Ansprüche der Mandanten einsetzt.

Foto(s): Foto von Glen Carrie auf Unsplash

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