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Aktuelle Vertragsstrafen Forderungen (Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. )

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Am heutigen Tage erreichten mich zwei Anfragen von Betroffenen, die jeweils ein aktuelles Aufforderungsschreiben des Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten haben, indem jeweils Vertragsstrafen gefordert werden.

Wie immer, wird zunächst Auskunft über weitere Fahrzeuge verlangt, welche nach Abgabe der seinerzeitigen strafbewehrten Unterlassungserklärung privat angeboten worden sein sollen. Dern Hintergrund bilden in beiden Fällen KFz- Angebote über die Plattform ebay Kleinanzeigen.

In der vorformulierte Unterlassungserklärung wurde eine feste Vertragsstrafe von 5.000,00€ für den Fall der Zuwiderhandlung vereinbart.

Die vorformulierte und unterzeichnete Unterlassungserklärung enthält den bekannten Passus:

Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf!

Der „beliebteste“ Fehler ist der Kontakt zur Gegenseite. Ein kurzer Anruf oder ein Schreiben, indem man zurückmeldet, um den Fehler einzugestehen. Finger weg! Sollen Sie entgegen der Unterlassungsverpflichtung privat Fahrzeuge angeboten haben, die eine Vertragsstrafe auslösen könnten, nehmen Sie ausschließlich Kontakt zu einem Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz auf.

Meine Erfahrung mit der Gegenseite zeigt, dass, sofern ein Verstoß vorliegt, mit geschicktem Vortrag und Verhandeln die besten Ergebnisse erzielen lassen. Für Sie bedeutet dies, dass deutlich geringere Vertragsstrafen zu zahlen sind.

VERTRAGSSTRAFE ERHALTEN?

Keine Kurzschlusshandlungen!

Kostenlose Ersteinschätzung! Übersenden Sie hierzu das Aufforderungsschreiben einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
  • Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail

Ich melde mich schnellstmöglich mit einer passenden Strategie bei Ihnen zurück.



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