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Aktueller Stand des Insolvenzverfahren der Immoneo GmbH und Nachrangdarlehen gegen die Silic-Bau GmbH

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Nachdem über das Vermögen der Immoneo GmbH des Alleingesellschafters Dragan Silic im letzten Jahr das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat der Insolvenzverwalter der Immoneo GmbH nunmehr am 06.05.2022 die Masseunzulänglichkeit mitgeteilt. Dies bedeutet, dass die Insolvenzmasse zwar zur Begleichung der Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens ausreicht, die Insolvenzmasse jedoch nicht ausreicht, um die fälligen Forderungen der Insolvenzgläubiger zu befriedigen. Damit dürfte wohl auch der Insolvenzplan, der eine freiwillige Zahlung des Gesellschaftergeschäftsführers, Dragan Silic, an die Immoneo GmbH zur Erhöhung der Insolvenzmasse vorsah, gescheitert sein. Der Insolvenzverwalter hatte dies – Anfang des Jahres – den Gläubigern vorgeschlagen, wenn sie davon absehen würden, gegen den Gesellschaftergeschäftsführer, Dragan Silic, direkt aus der Bürgschaft vorzugehen. Nun steht zu vermuten, dass die von Herrn Silic angekündigte Zahlung wohl doch nicht erfolgt ist. Damit verbleibt es dabei, dass die Gläubiger der Immoneo GmbH den Gesellschaftergeschäftsführer Dragan Silic direkt auf Schadenersatz bzw. aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen müssen, wenn sie die Forderung nicht abschreiben möchten.

Nicht nur aufgrund der Vorgänge bei der Immoneo GmbH stellen sich die Gläubiger der Silic-Bau GmbH die Frage, ob auch dort in absehbarer Zeit mit einer Insolvenz zu rechnen ist. Die Silic-Bau GmbH hat die Zinsforderung für die Darlehenszinsen der Nachrangdarlehen (teilweise) nicht erfüllt, bzw. die Zahlungen zurückgebucht. Aktuell ist in den Insolvenzbekanntmachungen zur Silic-Bau GmbH noch kein Eintrag zu finden.

Im Falle der Insolvenz der Silic-Bau GmbH würden die Gläubiger der Nachrangdarlehen mit ihrer Forderung wohl komplett ausfallen, wenn sie weder einen Schadenersatzanspruch gegen die Silic-Bau GmbH geltend machen, noch sich auf die Unwirksamkeit der Nachrangabrede berufen. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Silic-Bau GmbH ergibt sich wegen der fehlenden Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts. Die Bereichsausnahme, auf welche sich die Silic-Bau GmbH stützte, greift nicht durch. Auch die Nachrangklausel erfüllt nicht die Voraussetzungen, die der Bundesgerichtshof an eine transparente Nachrangklausel gestellt hat. Daher ist die Nachrangklausel unwirksam, was jedoch gegenüber der Silic-Bau GmbH oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden müsste.

Ob bei einer Insolvenz der Silic-Bau GmbH hinreichend Masse vorhanden ist, dass hieraus auch tatsächlich eine Zahlung an die Gläubiger zu erwarten wäre, kann denknotwendig von niemandem beantwortet werden.

Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel vertritt Anleger der Immoneo GmbH und der Silic-Bau GmbH bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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