Alle Jahre wieder: die neue Düsseldorfer Tabelle.

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Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. 

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 ist da, aber sie erhalten im Januar immer noch den selben Betrag wie im Dezember?


Entscheidend ist zunächst, ob sie bereits einen vollstreckbaren Unterhaltstitel in Form von beispielsweise einer Jugendamtsurkunde oder einem Gerichtsbeschluss haben.


Ist dies der Fall, dann haben sie jetzt folgende Möglichkeiten:


  1. Sofern sie noch mit ihrem Ex-Partner kommunizieren können, bitten sie darum, die monatlichen Zahlungen selbständig immer an die neuen Tabellenwerte und Altersstufen anzupassen. Dokumentieren sie ihre Forderung, indem sie die Anpassung möglichst schriftlich per E-Mail übersenden.
  2. Stößt ihr Wunsch auf taube Ohren und werden sie hingehalten? Zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Meist ist nach einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben die Überweisung angepasst. 
  3. Eskalationsstufe drei bei einem bestehenden Unterhaltstitel ist die Vollstreckung. Dazu sollten sie den Unterhaltstitel im Original ihrem Rechtsanwalt vorlegen, um die schnelle Einleitung der Vollstreckung zu ermöglichen. Hilfreich ist, wenn sie zudem eine Aufstellung beifügen, welche Beträge sie bereits erhalten haben.


Haben sie jedoch noch keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel vorliegen, gehen sie wie folgt vor:


  1. Auch in diesem Fall empfiehlt sich zunächst, dass sie eine außergerichtliche Einigung ohne Anwälte versuchen (siehe 1. oben).
  2. Sollten sie keine Einigung erzielen, sichern sie sich zügig anwaltliche Unterstützung. Sofern ihre Forderung nicht schriftlich dokumentiert ist, ist jeder Monat der vergeht, verloren. Durch das anwaltliche Auskunftsschreiben werden zunächst die Einkünfte ihres Partners geklärt und die Forderung gerichtsfest dokumentiert. Nach vollständiger Auskunft wird die Berechnung und Bezifferung des Unterhaltsanspruches erfolgen.
  3. Auch in diesem Fall sind aller guten Dinge drei: wird nach der Bezifferung nicht freiwillig gezahlt, so bleibt nur noch der Weg zum Familiengericht - ein Unterhaltsantrag wird gestellt und ihr Anspruch in einem Beschluss festgehalten. 


Zögern sie nicht, bei nicht vollständig gezahltem Unterhalt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn ihre Aufforderung nicht präzise und beweisbar ist, befindet sich ihr Partner nicht in Verzug und ihr Anspruch ist Monat für Monat verloren.


Gerne dürfen sie sich bei Fragen an mich wenden!


    





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