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Alles neu macht der Mai! Das neue „Punktesystem“ ab dem 01.05.2014

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Ab dem 01.05.2014 ändert sich eine Menge im Verkehrsrecht! Hier ein paar ausgewählte Problemkreise:

Wie viele Punkte sind noch erlaubt?

Ab dem 1. Mai 2014 bleibt in der Flensburger Verkehrssünderkartei kein Punkt mehr auf dem anderen. Denn ab dem 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. Die Kartei heißt künftig „Fahreignungsregister“ und wird von maximal 18 Punkten auf 8 Punkte reduziert. Der Führerschein ist also bereits bei 8 statt 18 Punkten weg.

Was passiert mit den jetzigen Punkten?

Eine Amnestie für die existierenden 47 Millionen Punkte gibt es bei der Umstellung des Systems nicht, sie werden prinzipiell umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt dabei nach einem starren Umrechnungsmodus. Da künftig vor allem Verstöße erfasst werden sollen, die für die Sicherheit auf der Straße relevant sind, dürfte sich aber manches Sünderkonto leeren.

Wird es auch teurer?

Darüber hinaus kommen Verkehrssündern einige Verstöße ab dem 1. Mai teurer zu stehen. So werden beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro.

Was bedeutet die Änderung für mich?

Da die Neuerungen eine Vielzahl von Bereichen betreffen und sowohl positive, als auch negative Auswirkungen im Einzelfall haben können, empfiehlt es sich bereits jetzt – vor dem Inkrafttreten der Änderungen zum 1.5.2014 – bei verkehrsrechtlichen bzw. bußgeldrechtlichen Problemen einen Profi in diesem Bereich aufzusuchen.


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