Alles wichtige zum Jugendstrafrecht

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Das Jugendstrafrecht bietet flexible und dem Alter entsprechende Maßnahmen, die primär darauf ausgerichtet sind, weitere Straftaten der betroffenen Jugendlichen zu verhindern.

Artikel: Jugendstrafrecht – Anwendungsbereich, Maßnahmen und Besonderheiten

Das Jugendstrafrecht in Deutschland ist ein spezielles Rechtsgebiet, das sich von dem allgemeinen Strafrecht für Erwachsene unterscheidet. Es ist auf Jugendliche und Heranwachsende zugeschnitten und zielt darauf ab, diese Altersgruppe aufgrund ihrer Entwicklungsphase besonders zu behandeln.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und Heranwachsende:

  • Jugendliche: Personen, die zum Zeitpunkt der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Heranwachsende: Personen, die zum Zeitpunkt der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Bei Heranwachsenden kann das Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn die Reifeentwicklung des Täters zur Tatzeit einer jugendlichen Entwicklungsphase entspricht oder wenn die Art der Tat oder die Persönlichkeit des Täters Anlass dazu gibt.

Welche Maßnahmen kann das Jugendgericht verhängen?

Das Jugendstrafrecht sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die darauf abzielen, den jugendlichen Straftäter zu erziehen und ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Diese Maßnahmen lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen:

Erzieherische Maßnahmen:

  • Erziehungsbeistandschaft
  • Betreuungsweisungen
  • Soziale Trainingskurs
  • Anordnungen zur Teilnahme an Beratungsgesprächen oder therapeutischen Maßnahmen

Zuchtmittel:

  • Verwarnungen
  • Auferlegung besonderer Pflichten, wie z.B. Entschuldigung beim Opfer
  • Jugendarrest (von einem Tag bis zu vier Wochen)

Jugendstrafe:

  • Verhängung einer Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bei schwereren Delikten
  • Bei besonders schweren Verbrechen kann die Jugendstrafe bis zu zehn Jahren betragen

Die Maßnahmen im Überblick:

Das Jugendgericht hat einen breiten Spielraum bei der Wahl der Maßnahmen, wobei der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Ziel ist es immer, die Maßnahme zu wählen, die am besten dazu geeignet ist, den Jugendlichen positiv zu beeinflussen und seine Integration in die Gesellschaft zu fördern.


Besonderheiten im Jugendstrafrecht:

  • Erziehung statt Strafe: Der Fokus liegt auf der Erziehung des Jugendlichen, nicht auf der Bestrafung.
  • Individualisierte Rechtsprechung: Die Maßnahmen werden individuell auf den Entwicklungsstand und die Persönlichkeit des Jugendlichen abgestimmt.
  • Möglichkeit der Diversion: In vielen Fällen können Verfahren eingestellt werden, wenn der Jugendliche an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnimmt oder andere auflagen erfüllt, was die Belastung durch das formelle Strafrechtssystem verringert.
  • Vertraulichkeit: Jugendstrafverfahren sind nicht öffentlich, um den jugendlichen Täter vor den negativen Auswirkungen der öffentlichen Bloßstellung zu schützen.

Das Jugendstrafrecht berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und die Entwicklungsphase von Jugendlichen und Heranwachsenden. Durch seine erzieherischen Maßnahmen bietet es eine Chance zur Resozialisierung, wodurch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straftaten verringert werden soll.


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