Allianz Flexi Immo immer noch geschlossen – BGH-Urteil bietet Perspektiven für Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

Vor drei Monaten jährte sich die Schließung des offenen Fonds Allianz Flexi Immo zum zweiten Mal. Der auf offene Immobilienfonds spezialisierte Dachfonds wurde im April 2012 geschlossen. Seinerzeit führten zahlreiche Schließungen und auch Fondsauflösungen bei den Zielefonds dazu, dass der Dachfonds geschlossen wurde. Seitdem ist den Anlegern die Rückgabe von Fondsanteilen verwehrt. Und auch die neueste Entwicklung ist nicht erfreulich: Anfang Juni 2014 wurde der offene Immobilienfonds SEB Target Return aufgelöst. Es handelt sich um einen wichtigen Zielfonds des Allianz Flexi Immo, der mehr als ein Viertel des Fondsvolumens ausmacht. Auch dieser Fonds befindet sich nun in der Abwicklung. 

Doch auch unabhängig von der neuesten Entwicklung wollen sich nicht alle Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo mit dessen Schließung abfinden. Insbesondere dann, wenn betroffenen Anlegern vor dem April 2012 nicht bekannt war, dass offene Dachfonds überhaupt geschlossen werden können. Wenn sich betroffene Anleger fragen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen, dann zeigen zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs interessante Perspektiven auf.

BGH: Anleger mussten über das grundlegende Schließungsrisiko informiert werden

Wegen der bereits angesprochenen Schließungswelle bei offenen Immobilienfonds mussten sich die Gerichte wiederholt mit der Frage auseinandersetzen, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung auf die Möglichkeit einer Schließung hinweisen mussten. Ende April 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken eine Aufklärungspflicht trifft (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Denn die Schließung sei eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme von Grundprinzip, dass die Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können.

Doch inwiefern können Dachfonds-Anleger von Urteilen zu Hinweispflichten bei offenen Immobilienfonds profitieren? Offene Immobilienfonds und Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo gehören zwei unterschiedlichen Fondsarten an, sodass die Urteile nicht unmittelbar angewendet werden können. Jedoch gibt es viele Gemeinsamkeiten bei beiden Fondsarten. Sie beruhen auf sehr ähnlichen Grundprinzipien und Gesetzesregelungen. Das prägende Grundprinzip beider Fondsarten ist die jederzeitige Rückgabemöglichkeit für Fondsanteile. Dieses Grundprinzip ist sowohl bei Dachfonds wie auch bei offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen mit einer Ausnahme - der Aussetzung der Anteilsrücknahme - versehen.

Bei Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern ist das individuelle Gespräch ausschlaggebend

Wie sich schon anhand der nur sehr kurz umrissenen BGH-Urteile erkennen lässt, knüpfen die dort festgestellten Hinweispflichten an die Anlageberatung an. Wenn Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo Zweifel hegen, ob sie damals ordnungsgemäß beraten wurden (z. B. weil sie nicht auf die Möglichkeiten einer Fondsschließung hingewiesen wurde), dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden. Wies das Beratungsgespräch Defizite auf, dann steht den Betroffenen Schadensersatz wegen Beratungsfehlern zu.

Anleger, die wissen möchten, wie ihr individueller Fall zu bewerten ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Dachfonds Allianz Flexi Immo investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema