Alpha Ship MS Orion: Rückforderung der Auszahlungen / Ausschüttungen (§§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1 HGB)

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Die Kommanditisten der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Orion wurden in der letzten Woche vom Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Olaf Helmke, angeschrieben. Dieser fordert von den Anlegern die Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen / Ausschüttungen. Zur Begründung verweist er auf den Stand der Kapitalkonten.

Betroffene Anleger sollten dieser Forderung nicht ungeprüft nachkommen. Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen, unter denen der Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters rechtmäßig ist. Insbesondere wird vom Insolvenzverwalter verlangt, den Rückforderungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten zu bestimmen. Diesen Anforderungen genügt das Schreiben des Insolvenzverwalters der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Orion nicht.

Vielmehr führt der Insolvenzverwalter der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Orion lediglich aus, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen zu befriedigen. Insbesondere ist dem Schreiben des Insolvenzverwalters der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Orion nicht zu entnehmen, welche Ansprüche der Insolvenzgläubiger er verfolgt und in welcher Reihenfolge er diese geltend macht. Dies ist jedoch erforderlich, damit der in Anspruch genommene Anleger erkennen kann, welche Gläubigerforderung er durch seine Rückzahlung befriedigt.

Den betroffenen Anlegern ist insoweit anzuraten, den Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters auf dessen Rechtmäßigkeit durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.



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