Als Paketboten getarnt: Versuchter Überfall in Ganderkesee und rechtliche Einordnung
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Als Paketboten getarnt: Versuchter Überfall in Ganderkesee und rechtliche Einordnung
In Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) kam es am vergangenen Samstag zu einem dramatischen Vorfall: Zwei Männer versuchten, sich als Paketboten getarnt Zutritt zu einem Haus zu verschaffen und ein Ehepaar auszurauben. Die Männer flüchteten, nachdem es dem 55-jährigen Ehemann gelungen war, die Tür mit erheblichem Kraftaufwand zu schließen. Trotz einer intensiven Fahndung mit Hubschrauber und Hunden blieb die Suche der Polizei bislang erfolglos.
Die Polizei ermittelt nun wegen versuchten Raubes und sucht Zeugen, um die Täter zu identifizieren. Einer der Männer trug ein Oberteil, das der Optik der Deutschen Post ähnelte, während der andere Mann dunkel gekleidet war. Doch wie ist ein solcher Fall rechtlich zu bewerten, und welche Verteidigungsansätze gibt es für die Beteiligten?
Strafbarkeit und rechtliche Voraussetzungen
Der versuchte Überfall stellt nach deutschem Strafrecht den Tatbestand eines versuchten Raubes (§ 249 StGB) dar. Raub ist ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird und zusätzlich Elemente einer Körperverletzung oder Bedrohung beinhaltet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine versuchte Tat, da die Männer das Haus nicht betreten und keine Wertsachen erbeutet haben. Laut § 23 StGB ist der Versuch strafbar, wobei das Strafmaß grundsätzlich gemildert wird.
Für eine Verurteilung muss der Versuch jedoch hinreichend bewiesen werden. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass die Täter mit der Absicht handelten, das Ehepaar zu berauben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Täter bewaffnet waren und dem 55-jährigen Mann die Waffe vorgehalten haben, was den Tatbestand eines schweren Raubes (§ 250 StGB) erfüllen könnte.
### Verteidigungsansätze
Die Verteidigungsmöglichkeiten in einem solchen Fall hängen stark von den Beweisen und Zeugenaussagen ab. Hier einige Ansätze:
1. **Abstreiten des Tatvorsatzes**: Eine mögliche Verteidigungsstrategie besteht darin, den Raubvorsatz infrage zu stellen. Der Verteidiger könnte argumentieren, dass die Absicht, sich illegal Zugang zu verschaffen, nicht zwingend auf einen Raub ausgerichtet gewesen sein muss. Es könnte auch auf einen weniger schweren Tatbestand abgezielt worden sein, etwa eine Bedrohung oder Nötigung.
2. **Identitätsnachweis und Beweislage**: Eine weitere zentrale Frage ist die Identifizierung der Täter. Bei den Zeugenbeschreibungen handelt es sich um allgemeine Angaben, wie die Kleidung und die Größe der Tatverdächtigen. Sollte die Beweislage nicht eindeutig sein, könnte der Verteidiger die Zuverlässigkeit der Zeugenaussagen anfechten, insbesondere wenn es keine weiteren Beweise gibt, die eine zweifelsfreie Identifizierung ermöglichen.
3. **Strafmilderung durch Geständnis oder Kooperation**: Falls eine Beteiligung nachgewiesen werden kann, könnte eine Verteidigungsstrategie darin bestehen, durch ein Geständnis oder eine Kooperation mit den Behörden eine Strafmilderung zu erwirken. Ein frühes Geständnis kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken und dem Gericht ermöglichen, das Verfahren effizienter abzuschließen.
Rechte des Opfers und Nebenklagevertretung
Für das betroffene Ehepaar könnte es sinnvoll sein, im Rahmen einer Nebenklage (§ 395 StPO) am Strafverfahren teilzunehmen. Das Nebenklagerecht erlaubt es dem Opfer, durch einen eigenen Anwalt aktiv am Verfahren mitzuwirken und seine Interessen umfassend zu vertreten. Ein Anwalt kann den Nebenklägern nicht nur emotionalen Beistand leisten, sondern auch ihre Rechte stärken, beispielsweise indem er Zugang zu den Prozessakten erhält und Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen darf. Darüber hinaus können mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
Ihr Anwalt für Strafrecht und Nebenklagevertretung
Ob als Verteidiger oder Nebenklagevertreter – ich unterstütze meine Mandanten professionell und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl in schwierigen Situationen. Sollten Sie sich als Opfer im Rahmen der Nebenklagevertretung beraten lassen oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Bei Fragen zu Ihren Rechten oder einer persönlichen Beratung können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Kontakt:
Mustafa Ertunc, Strafverteidiger
Faulenstr. 44, 28195 Bremen
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Telefon: 0421 16108826
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