Alte Darlehen noch heute widerrufbar – Geld sparen mit Widerrufsjoker

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Widerrufsrecht besteht für tausende Darlehensnehmer „ewig“

Tausende Verbraucher, die zwischen 2010 und 2016 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sollten ihren Vertrag überprüfen lassen. Denn in mehr als 60 % aller Fälle besteht ein jahrelanges Widerrufsrecht. Normalerweise ist das Recht zum Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen befristet. Viele Geldhäuser, allen voran die Sparkasse und Großbanken wie die Deutsche Bank, missachteten aber gesetzliche Vorgaben. Aufgrund dessen begann die Frist nie zu laufen. Der Widerruf eines älteren Kredits kann also problemlos vollzogen werden. Diese Möglichkeit wird auch als Widerrufsjoker bezeichnet und ist für die Kunden ein Vorteil rechtlicher und auch finanzieller Art. Ungenutzt sollte die Möglichkeit in keinem Fall bleiben.

Widerrufsjoker ermöglicht Umschuldung und hohe Ersparnis

Richtig genutzt, kann der Widerrufsjoker zu einer hohen Ersparnis führen. Denn durch den späten Widerruf wird eine problemlose Umschuldung ermöglicht. Noch vor wenigen Jahren waren die Zinsen für Verbraucherkredite höher als heute. Wer sich eine Immobilie finanzieren wollte, zahlt bis heute viel Geld an die Bank. Aktuell befindet sich der Finanzmarkt jedoch in einem historischen Zinstief. Davon sollte jeder, der kann, Gebrauch machen. Die Umschuldung ist ein dem dienliches Mittel: Das alte Darlehen wird gegen ein neues eingetauscht, man zahlt weniger Zinsen und spart permanent Geld.

Unterschiedlich sind die Wege, diese Umschuldung durchzusetzen. Einerseits besteht grundsätzlich ein Kündigungsrecht des Darlehensnehmers. Bei einer Kündigung wird das Schuldverhältnis für die Zukunft beendet und der Verbraucher wird gegen Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung von seinen Verpflichtungen frei. Anders beim Widerruf, beziehungsweise Widerrufsjoker. Hier wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass dem Kunden alle gezahlten Raten und Zinsen erstattet werden. Im Gegenzug muss er die Darlehenssumme zurückzahlen. Eine Ausgleichszahlung wie die Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Der Widerruf ist quasi die problemlose und günstige Alternative zur Kündigung, um eine Umschuldung auf den Weg zu bringen und von den niedrigen Zinsen zu profitieren.

„Ewiger“ Widerruf durch Fehlverhalten der Banken möglich

Um diesen geschickten Schachzug ausführen zu können, gibt es prinzipiell eine Voraussetzung. Wer in besagtem Zeitraum ein Verbraucherdarlehen aufgenommen hat, muss von der eigenen Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben. Zur Erklärung: Grundsätzlich ist der Kreditgeber gem. §§355ff. BGB dazu verpflichtet, den Verbraucher über dessen Recht zum Widerruf umfangreich und präzise zu belehren. Das geschieht in Form einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, an die gewisse Anforderungen geknüpft werden. Viele Banken missachteten diese Anforderungen jedoch, indem beispielsweise Fristen nicht bestimmbar waren und in der Belehrung unzulässige Passagen auftauchten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Vielzahl von Fällen bestätigt, dass die Rechtsfolge dessen ist, dass die Frist zum Widerruf nicht einsetzt. Verantwortlich für die Fehler und somit für den Widerrufsjoker sind die Geldhäuser selbst. Durch ihre Fehler könnten Kunden nun fünfstellige Summen sparen.

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Ob diese Option im Einzelfall jedoch besteht, kann von mehreren Faktoren abhängen. In jedem Fall sollte ein professioneller Rat eingeholt werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Überprüfung ihres Darlehensvertrages an. Unsere Experten analysieren Ihre Lage und geben eine objektive Einschätzung über Ihre Möglichkeiten ab.

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