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Amtsgericht Heidelberg: Verurteilung und Freispruch wegen ACAB-Äußerungen

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Mit Urteil vom 26.11.2015 hat das Amtsgericht Heidelberg einen Fan des 1. FC Kaiserslautern wegen Beleidigung von Polizeibeamten verwarnt und eine Geldstrafe vorbehalten. Ein Mitangeklagter wurde vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Im vorliegenden Fall befanden sich beide Angeklagte am 31. März 2015 in Sandhausen. An diesem Tag fand die Begegnung zwischen dem SV Sandhausen und dem 1. FC Kaiserslautern statt. Die beiden Angeklagten befanden sich in einer Gruppe von 25 Personen. Da gegen sie zum damaligen Zeitpunkt ein bundesweites Stadionverbot bestand, verbrachten sie das Spiel in einer nahegelegenen Gaststätte. Zum Spielende machten sie sich wieder auf den Weg zum Stadion. Dabei wurde die Gruppe angehalten. Es kam zum Absingen des Lieds: „Wir werden nie so sein, wie ihr uns haben wollt, denn Ultras sterben nie! ACAB.“ Von einigen Beamten wurde Anzeige erstattet, letztlich mussten sich die beiden Angeklagten dafür verantworten.

Nach Ansicht des Gerichts sei im vorliegenden Fall der Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Dem Angeklagten sei es klar und deutlich gewesen, dass sich die anwesenden Beamten durch dieses Lied beleidigt gefühlt haben. Dies habe er zumindest billigend in Kauf genommen. Zu berücksichtigen, so der Richter, sei hier jedoch die Tatsache, dass der Vorfall lange zurückliegt und der Angeklagte seitdem nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Daher sei ausnahmsweise eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausreichend.

Hinsichtlich des zweiten Angeklagten konnte der Tatvorwurf nicht bewiesen werden. Daher sei der Angeklagte freizusprechen gewesen.


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