Amtsgericht Rottweil: Kostenerstattung für Hörgeräte

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Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht auch für den Erwerb von Hörgeräten.

Das Amtsgericht Rottweil hat mit Datum vom 30. Januar 2018, Az. 2 C 102/19, rechtskräftig festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung auch für den Erwerb von Hörgeräten besteht. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Krankenversicherung Leistungen für den Erwerb eines Hörgerätes abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass keine medizinische Notwendigkeit der gewählten Heilbehandlung bestünde. Darüber hinaus liege überhaupt keine Krankheit vor.

Das Amtsgericht Rottweil verurteilte gleichwohl die Versicherung und erklärte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass bei dem Versicherungsnehmer eine Hörstörung mit Schwerhörigkeit und Tinnitus vorliege. Auch sei die medizinische Behandlung dieser Krankheit notwendig, weil das Hörgerät zur Wiederherstellung des grundlegenden Sprachverständnisses dient. 

Da hierbei auch die soziale und berufliche Situation des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sei, sei für eine Beschränkung des Versicherungsschutzes kein Raum, so das Amtsgericht.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Argumentation einer Versicherung, wonach Schwerhörigkeit bereits keine Krankheit und der Einsatz von Hörgeräten keine medizinische Behandlung darstelle, schlicht falsch ist. Erfreulich ist, dass dies in dem vorliegenden Fall schließlich auch die private Krankenversicherung eingesehen und die gegen das Urteil eingelegte Berufung zurückgenommen hat.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. 

Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. 

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Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft


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