Anforderungen an die Kündigungserklärung

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In diesem Beitrag erläutere ich die wichtigsten Punkte rund um die Kündigungserklärung im Arbeitsrecht. Ich behandele Themen wie Form und Inhalt der Kündigung, Zugang und Begründung sowie die Unterschiede zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.

Form und Inhalt:


  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Willen des Kündigenden klar erkennen lassen.
  • Das Wort "Kündigung" muss nicht verwendet werden, aber die Erklärung muss eindeutig sein.
  • Die Kündigung muss vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
  • Eine Kündigungsfrist muss eingehalten werden, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.


Zugang und Begründung:


  • Eine Kündigung geht dem Empfänger zu,  wenn sie in seinen Machtbereich gelangt ist, so dass er unter  regelmäßigen Verhältnissen von ihr Kenntnis nehmen kann.
  • Bei Briefen gilt der Zugang mit Einlage in den Briefkasten zur verkehrsüblichen Zeit.
  • Eine Kündigung muss nicht schriftlich  begründet werden, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag  oder einer Betriebsvereinbarung vorgeschrieben.


Ordentliche und außerordentliche Kündigung:


  • Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Die Kündigungsfrist berechnet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  • Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund sofort oder mit einer kurzen Frist.
  • Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung müssen im Kündigungsschreiben genannt werden.


Kündigungsschutzklage:


  • Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.
  • In der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer darlegen, dass die Kündigung unwirksam ist.


Fazit:

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein komplexer Vorgang. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher vor Ausspruch bzw. Erhalt einer Kündigung über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.


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