Anhörung im Disziplinarverfahren gegen Vollzugsbeamte oder Polizeibeamte - Tipps vom Fachanwalt

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Ein Disziplinarverfahren gegen Vollzugsbeamte, etwa bei der Polizei, wird eingeleitet, wenn ein Dienstvergehen vorliegt, das eine Verletzung der dienstlichen Pflichten darstellt. Dienstvergehen umfassen sowohl berufliche als auch private Verfehlungen, wenn diese das Ansehen der Behörde beeinträchtigen oder das Vertrauen in die Integrität des Beamten untergraben. Typische Fälle sind beispielsweise Verstöße gegen das Strafgesetzbuch oder das Dienstrecht, auch wenn die Tat im privaten Umfeld begangen wurde. Die möglichen Disziplinarmaßnahmen reichen von einem einfachen Verweis über Gehaltskürzungen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst bei schweren Verstößen.

Wann wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, sobald ein Dienstvergehen vermutet wird und Hinweise auf eine Pflichtverletzung vorliegen. Dabei kann das Verfahren entweder intern auf Initiative der Dienststelle oder auf Anzeige von Dritten angestoßen werden. Ein Disziplinarverfahren kann parallel zu einem strafrechtlichen Verfahren laufen und wird oft dann ausgesetzt, wenn ein Strafprozess bevorsteht. Sollte das Strafverfahren zu einer Verurteilung führen, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer schwereren disziplinarischen Konsequenz.

Mögliche Disziplinarmaßnahmen

Die Bandbreite der Disziplinarmaßnahmen richtet sich nach der Schwere und Art des Dienstvergehens sowie nach der bisherigen Dienstführung des Beamten. Zu den möglichen Disziplinarmaßnahmen gehören:

  1. Verweis: Eine mildere Maßnahme, die oft bei weniger schweren Verstößen erteilt wird.
  2. Geldbuße oder Gehaltskürzung: Diese Maßnahmen können verhängt werden, wenn das Fehlverhalten erheblicher ist.
  3. Zurückstufung: Beamte können in ihrer Besoldungsgruppe zurückgestuft werden, was erhebliche finanzielle Folgen hat.
  4. Entfernung aus dem Dienst: Diese schwerste Maßnahme wird bei gravierenden Verstößen oder Wiederholungstätern verhängt.

Die Maßnahme wird im Rahmen einer Anhörung erörtert, bei der der Beamte seine Sichtweise darlegen kann. Allerdings ist es oft sinnvoll, von Anfang an rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um das Verfahren fair und professionell zu gestalten.

Verhalten bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Sollten Sie als Vollzugsbeamter von einem Disziplinarverfahren betroffen sein, ist es ratsam, zunächst keine unüberlegten Aussagen zu machen und einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Anwalt kann die Akten einsehen und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe prüfen. In vielen Fällen lässt sich durch eine fundierte Verteidigung die Disziplinarmaßnahme abmildern oder das Verfahren einstellen, insbesondere wenn eine dienstliche Notwendigkeit für das Handeln nachweisbar ist.

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Disziplinarverfahren

Ein Disziplinarverfahren kann erhebliche Folgen für die berufliche Zukunft und die finanzielle Sicherheit eines Beamten haben. Ein erfahrener Strafverteidiger und Experte für Disziplinarrecht kann die Vorwürfe genau prüfen, die Beweislage analysieren und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln, um die Auswirkungen des Verfahrens zu minimieren.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bietet bundesweit Unterstützung in Disziplinarverfahren. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel steht Dr. Bunzel seinen Mandanten in allen Phasen des Verfahrens zur Seite und sorgt für eine professionelle und individuelle Verteidigung, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist.

Falls Sie von einem Disziplinarverfahren betroffen sind oder eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall wünschen, können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten rechtlichen Orientierung und Beratung. Dr. Bunzel ist erreichbar unter 0151 21 778 788 – gerne auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Foto(s): Maik Bunzel

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