Anklage erhalten: Ab wann droht Haft? Geldstrafe oder Gefängnis?

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Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, stellt sich vielleicht die Frage, ob Sie nun ins Gefängnis müssen. Wie schnell man ins Gefängnis kommen kann und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

Natürlich kommt nicht jeder der wegen einer Straftat verurteilt wird sofort ins Gefängnis. Tatsächlich sind die Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung an strengen Maßstäben gemessen.

Das Strafgesetzbuch sieht als Hauptstrafe entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor. Bei schwerwiegenden Delikten wie Raub, gefährliche Körperverletzung oder Mord und Totschlag kommt nur noch eine Freiheitsstrafe in Betracht.

Ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt wird, hängt von vielen Faktoren ab und ist immer im Einzelfall zu prüfen. 

1. Schwere der Tat

Zum Beispiel prüft das Gericht wie schwerwiegend die Tat war. Dabei wird unter anderem geschaut ob und ggf. wie hoch ein eventueller Schaden entstanden ist. Des Weiteren wird berücksichtigt wie schwerwiegend die eventuellen Folgen der Straftat sind. Bei Delikten wie einfachem Diebstahl oder einfacher Körperverletzung, wo die Schäden und Folgen der Tat eher gering sind, wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt.

2. Vorbestrafung

Im nächsten Schritt prüft das Gericht ob der Täter strafrechtlich vorbelastet ist. Dabei werden nur rechtskräftige Verurteilungen berücksichtigt. Ob im Einzelfall eine Geldstrafe in Betracht kommt, hängt auch davon ab, ob der Täter bereits mehrfach wegen demselben Delikt verurteilt wurde. 

So kann bei einem einfachen Diebstahl unter Umstände auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn der Täter bereits mehrfach wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

3. Bewährung

Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass eine Haftstrafe verhängt werden muss, heißt dieses trotzdem nicht direkt, dass man ins Gefängnis kommt. Möglich ist nämlich, dass man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, der zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Das bedeutet, dass man die verhängte Freiheitsstrafe nur absitzen muss, wenn  man in der Bewährungszeit erneut eine Straftat begeht. In der Regel beträgt die Bewährungszeit zwei oder drei Jahre.

Als Fazit kann man sagen, dass man nicht so einfach ins Gefängnis landet. Die Voraussetzungen sind relativ hoch und es kommt immer auf den Einzelfall an. Am besten ist es, sich durch einen Anwalt für Strafrecht beraten zu lassen, darüber wie es in Ihrem Fall aussieht. 

Dieser kann relativ gut einschätzen, ob eine Gefängnisstrafe realistisch ist oder ob Sie in der Hinsicht zunächst beruhigt sein können. Sie können dazu gerne einen Termin in unsere Kanzlei vereinbaren.


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