Anlagebetrug laut StGB – Aktuell erklärt für Cybercrime Opfer
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Die steigende Anzahl von Anlagebetrugsfällen wirft die Frage auf, ob der Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) den aktuellen Online-Anlagebetrugsfällen noch gerecht wird. Unter Anlagebetrug oder Kapitalanlagebetrug versteht man allgemein Betrugsformen, bei denen Anleger durch vermeintlich attraktive Investmentangebote getäuscht und gezielt um ihr Geld gebracht werden. Das Hauptziel der Täter besteht darin, sich selbst zu bereichern. Auch beim Online-Anlagebetrug werden ähnliche Täuschungsmechanismen angewandt, indem Betrüger ihre Kunden mit vermeintlich hohen Renditen durch Investitionen in Bitcoin, andere Kryptowährungen, Forex, CFDs und andere Handelsmethoden locken. Angesichts der immer weiter fortschreitenden technologischen Entwicklung und neuen Betrugsmethoden stellt sich die Frage, ob der bestehende Paragraf 263 StGB ausreichend ist, um den modernen Formen des Anlagebetrugs angemessen entgegenzutreten und effektiv zu bestrafen. Es bedarf einer kritischen Überprüfung und gegebenenfalls einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Schutz der Anleger zu stärken und den Betrügern effektiv entgegenzuwirken.
Anlagebetrug wurde ergänzt durch § 264 a StGB
Der § 264a des Strafgesetzbuchs (StGB) wurde eingeführt, um den Anlagebetrug im Bereich der irreführenden Werbung und Prospektangaben umfassend zu erfassen. Im Gegensatz zum Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB liegt beim § 264a StGB kein Erfordernis einer Täuschung oder eines Irrtums des Anlegers vor. Vielmehr tritt der § 264a StGB in Kraft, wenn in einem Prospekt oder einer Werbebroschüre falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, die die Entscheidung des Anlegers beeinflussen können. Hierbei steht nicht die tatsächliche Vermögensschädigung im Vordergrund, sondern vielmehr der Schutz vor Irreführung und Fehlinformation. Der § 264a StGB stellt ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar, das bereits vollendet ist, sobald solche falschen oder unvollständigen Angaben gemacht werden. Mit dieser Ergänzung des Strafgesetzbuchs wurde eine spezifische Rechtsgrundlage geschaffen, um den Anlegerschutz zu stärken und den Anlagebetrug in Bezug auf irreführende Werbung gezielter zu verfolgen.
Eine einzige Farce: Das große Trading-Theater beim Anlagebetrug
Im Internet gibt es eine Vielzahl von Anlagebetrügern, die sich als seriöse Broker ausgeben und den Anlegern verlockende Versprechungen machen. Hinter dieser vermeintlichen Seriosität verbirgt sich jedoch eine perfide Masche, bei der gutgläubige Investoren hinters Licht geführt werden. Oftmals ist in solchen Fällen der § 263 des Strafgesetzbuchs anwendbar, da ein Schaden durch Täuschung und Irrtum entsteht. Doch für den durchschnittlichen Anleger sind die rechtlichen Details eher nebensächlich. Stattdessen werden sie mit unrealistischen Renditeversprechen im Bereich Forex, CFDs oder Kryptowährungen angelockt. Dabei handelt es sich lediglich um ein inszeniertes Schauspiel, ein Trading-Theater, das letztendlich darauf abzielt, den Anlegern ihr Erspartes zu entziehen. Wer diesem Schwindel Glauben schenkt und auf die Betrugsmasche hereinfällt, wird schnell zum Opfer des Online-Anlagebetrugs.
Immer wieder das gleiche Muster des Anlagebetruges nach § 263 StGB
Sobald der betrogene Anleger sein digitales Wallet öffnet, sieht er, wie der ursprünglich investierte Betrag dank des raffinierten Handelns der betrügerischen Broker rapide anwächst. Es scheint, als würden sich die Gewinne vervielfachen und ins Unermessliche steigen. Doch die Illusion zerbricht, wenn der Anleger versucht, sein Geld zurückzufordern und dann überraschend auf zahlreiche Hürden stößt. Die Betrüger verlangen oft, dass der erzielte Gewinn vor der Auszahlung versteuert wird, in der Hoffnung, dem betrogenen Anleger auch noch den letzten Cent zu entlocken. Zu allem Überfluss tritt nun ein vermeintlicher "Helfer" auf den Plan, der unter Bezeichnungen wie "Fund Recovery" oder "Money Recovery" auftritt und verspricht, das Geld auf Erfolgshonorarbasis zurückzuholen. Doch der arglose Anleger merkt bald, dass er trotz des Versprechens eines Erfolgshonorars zunächst eine Vorauszahlung leisten muss. Es stellt sich heraus, dass auch diese vermeintlichen "Helfer" oft mit den Anlagebetrügern unter einer Decke stecken. Der "rettende Engel" kann sich auch als Behörde, Verwaltungseinheit oder seriöse Institution tarnen, wie beispielsweise die FCA, das FBI oder Blockchain. Doch ganz gleich, in welcher Gestalt sich dieser "rettende Engel" präsentiert, es handelt sich lediglich um einen weiteren Akteur in diesem betrügerischen Trading-Theater.
Merke: Die Taktiken all dieser Betrüger sind skrupellos und zielen lediglich darauf ab, ahnungslose Investoren zu täuschen und auszunehmen. Eine Rückzahlung der investierten Gelder ist von vorneherein nicht vorgesehen!
Doch wie kann man Anlagebetrüger enttarnen?
Die Webpräsenz der Online Anlagebetrüger wirkt, zweifelsohne, professionell. Doch selbst Laien können bei genauerem Hinsehen schnell erkennen, bei welchen Anbietern äußerste Vorsicht geboten ist. Ein seriöser Anbieter gibt auf seiner Webseite beispielsweise klar und unmissverständlich Auskunft über den Firmensitz und seine offizielle Registrierung. Oftmals fehlen jedoch selbst diese simplen Informationen auf den Betrugsplattformen. Die Inhalte auf den betrügerischen Webseiten sind regelmäßig von banaler Natur und enthalten keine konkreten Daten. Auch fehlen jegliche Hinweise auf erfolgreiche Trader-Persönlichkeiten, von denen man erwarten würde, dass sie im realen Leben bekannt wären und somit auch im World Wide Web zu finden wären. Stattdessen sind auf den Betrugswebseiten üblicherweise Stockfotos zu finden, die mit einem beliebigen, wohlklingenden Namen kombiniert werden, die jeder ganz einfach aus dem Internet herunterladen kann, und die somit keine Aussagekraft über die wahre Identität und die tatsächliche Arbeitsweise des Anbieters haben.
Warnlisten der Aufsichtsbehörden in Sachen Online-Anlagebetrug
Es empfiehlt sich stets, die Webseiten der zuständigen Börsenaufsichten zu konsultieren, um sich etwaig vor Anlagebetrug zu schützen. In Deutschland bietet die BaFin Warnlisten an, während in Österreich die FMA Investorenwarnungen herausgibt und in der Schweiz die FINMA eine Warnliste führt. Nicht nur in diesen Ländern können skeptische Anleger jedoch von den Warnlisten profitieren, auch andere europäische und nicht europäische Aufsichtsbehörden beobachten den Markt ganz genau und veröffentlichen regelmäßig Warnungen, insofern etwaige Plattformen und die dazugehörigen Broker auffällig werden. Auch auf der Webseite von RESCH Rechtsanwälte (unter Aktuelles) können Interessierte stets aktuell gehaltene Informationen zu entlarvten Betrugsplattformen vorfinden.
Warnungen zum Anlagebetrug im Internet oft zu spät
Anlegern widerfährt oft das Unglück, dass sie bei der Recherche im Internet keinerlei Hinweise auf betrügerische Unternehmen finden. Die Betrüger nutzen ständig neue Webseiten und tarnen sich oft mit Namen und Logos, die denen renommierter Unternehmen ähnlich sehen. Dadurch fühlen sich Anleger sogar noch sicherer und merken nicht, dass sie einem Klon aufgesessen sind. Doch erfahrene Anwälte, die sich mit Kapitalanlagenbetrug auskennen, wissen, wie sie hinter die Kulissen des Betrugstheaters blicken können. Mit ihrem Instrumentarium können sie sowohl die Täter als auch das Geldversteck aufspüren; eine Möglichkeit, die nicht nur staatlichen Ermittlungsbehörden, sondern auch spezialisierten Anwälten zur Verfügung steht.
Was tun bei Anlagebetrug nach § 263 StGB?
Viele Anleger, die Opfer von Anlagebetrug geworden sind, reagieren zunächst mit dem Gang zur Polizei und einer Strafanzeige. Jedoch sind die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens begrenzt, aus zwei Hauptgründen. Erstens sind die Polizeibehörden häufig überlastet und können aufgrund begrenzter Ressourcen keine umfangreichen Ermittlungen durchführen. Oftmals werden die Ermittlungen nach kurzer Zeit eingestellt. Zweitens liegt der Fokus der Strafverfolgung primär auf der Bestrafung der Täter und nicht auf der Rückgewinnung des investierten Geldes. Obwohl den meisten Anlegern bewusst ist, dass eine Strafanzeige allein nicht ausreicht, handeln sie oft in diesem Moment impulsiv und suchen nach schnellen Lösungen.
Was kann Rechtsanwalt für Online-Anlagebetrug tun?
Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf Kapitalanlagebetrug spezialisiert hat und in der Lage ist, verschiedene Verfahren effektiv zu kombinieren. Dabei sollten sowohl die Strafverfolgung an sich, als auch das Aufsichtsrecht und die gängigen Geldwäschevorschriften berücksichtigt werden. Eine Bündelung der Verfahren ist unerlässlich und eine Präsentation vor dem zuständigen Landeskriminalamt sowie den beteiligten Geldinstituten mit dem Vorwurf der Geldwäsche zu konfrontieren kann enorme Vorteile mit sich bringen. Der Erfolg Ihrer Anlagebetrugsverfolgung hängt maßgeblich von der Expertise des gewählten Anwalts ab.
Bei Anlagebetrug: Die Spur des Geldes verfolgen!
Ein spezialisierter Anwalt für Anlagebetrug verfügt über verschiedene Methoden, um erfolgreich die Geldspur zu verfolgen. Insbesondere im Bereich des Online-Anlagebetrugs, der oft internationale Dimensionen aufweist, bedarf es spezieller rechtlicher Instrumente, die in der herkömmlichen Rechtspraxis weniger Anwendung finden. Durch den Einsatz dieser speziellen Rechtsmittel kann der Anwalt immer wieder überraschende Erfolge erzielen und den Opfern des Anlagebetrugs zu ihrem Recht verhelfen. Die Möglichkeit, die Geldflüsse zu verfolgen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen, kann für die betrogenen Anleger eine große Erleichterung bedeuten und ihnen eine gewisse Genugtuung verschaffen.
Chainalysis durchsucht die Blockchain nach Bitcoin & Co.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist es tatsächlich möglich, auch Kryptowährungen in der Blockchain zu verfolgen, sofern der entsprechende Anwalt über die geeignete Technologie verfügt. Unsere Kanzlei, RESCH Rechtsanwälte, arbeitet eng mit Chainalysis zusammen, einem weltweit führenden Unternehmen auf diesem Gebiet. Wir haben ein speziell geschultes IT-Team, das bei Anlagebetrugsfällen eine Blockchain-Analyse mittels Chainalysis durchführt, sofern Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet wurden. Durch diese Vorgehensweise können wir wiederholt erfolgreich Betrugsmaschen im Zusammenhang mit Kryptowährungen aufdecken und bekämpfen. Diese Strategie ermöglicht es uns, die Zahlungsströme der Täter zu verfolgen und Beweise für den Anlagebetrug zu sammeln. Dank dieser technologischen Lösungen können wir unseren Mandanten helfen, ihr investiertes Geld zurückzuerlangen und rechtlich gegen die Betrüger vorzugehen.
Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Seit 1986 ist die Kanzlei RESCH Rechtsanwälte ein vertrauenswürdiger Partner für alle, die Opfer von Anlagebetrug wurden. In dieser langen Zeit haben wir uns intensiv mit den vielfältigen Facetten dieses Delikts auseinandergesetzt und ein internationales Netzwerk von Experten aufgebaut, um Betrüger weltweit verfolgen zu können. Wir haben festgestellt, dass die Spur oft zurück nach Europa führt, wo zahlreiche Gruppen und Banden ihr betrügerisches Handeln vorantreiben und gezielt die deutschsprachige Bevölkerung ins Visier nehmen. Zum Glück gibt es europarechtliche Bestimmungen, die es uns als spezialisierte Anwälte für Kapitalanlagebetrug ermöglichen, unsere Arbeit erfolgreich zu erledigen. Diese rechtlichen Vorgaben ermöglichen es uns, grenzüberschreitend tätig zu werden, Beweise zu sammeln und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Unsere Expertise in europarechtlichen Angelegenheiten ermöglicht es uns, unsere Mandanten effektiv zu vertreten und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen.
Wenn Sie ein Opfer eines Online-Anlagebetruges geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie unter 030 8859770 an, oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Resch Rechtsanwälte GmbH, Berlin
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