Anlegerklagen der Göttinger-Gruppe („Securenta“) verjährt – Haftungsfolgen für die Rechtsanwälte

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Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit zwei Beschlüssen (VI ZR 438/17 und VI ZR 447/17) bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der „Securenta“-Anleger (Göttinger-Gruppe) gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verjährt sind.

Entscheidungen

Das Landgericht Göttingen hatte bereits zuvor 4.500 Schadensersatzklagen von Anlegern der Göttinger-Gruppe („Securenta“) gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Begründung abgewiesen, dass die Ansprüche verjährt seien. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte im Anschluss die Auffassung des Landgerichts Göttingen in ca. 500 Berufungsverfahren. Gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig legten 15 Anleger die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Die ersten Beschwerden hat der Bundesgerichtshof nunmehr zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der „Securenta“-Anleger (Göttinger-Gruppe) gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verjährt sind.

Hintergrund

Im Vorfeld der Klagen hatten die Anleger der Göttinger-Gruppe („Securenta“) über ihre Anwälte sog. „Güteanträge“ gestellt. Damit beabsichtigten sie, den Ablauf der Verjährung zu verhindert. Dieses Ziel konnten die Anwälte mit den gestellten Güteanträgen nicht erreichen, da diese die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllten. Laut der vorbezeichneten Urteile hätten die Anleger der Göttinger-Gruppe („Securenta“) in ihren Anträgen an die Gütestelle die Größenordnung der geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichend mitgeteilt. Dies sei aber erforderlich, um den Lauf der Verjährungsfrist zu verhindern.

Rechtliche Folgen

Für die 4.500 betroffenen Anleger Göttinger-Gruppe („Securenta“) und deren Rechtsschutzversicherer besteht nunmehr die Möglichkeit, dass die verantwortlichen Rechtsanwälte für entstandene Schäden haften.

Hinsichtlich der konkreten Haftungsvoraussetzungen möchten wir auf unseren Artikel aus dem Jahre 2015 verweisen, in welchem wir die Haftungsfolgen für Rechtsanwälte in derartigen Fällen ausführlich erörtert haben.

Den 4.500 betroffenen Anlegern der Göttinger-Gruppe („Securenta“) und deren Rechtsschutzversicherern ist insoweit anzuraten, etwaige Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.



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