Anlegerversammlung im Insolvenzverfahren N. Prior energy GmbH (Schuldverschreibungen)

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Am 11.12.2012 fand in dem Theater an der Blinke in Leer der Anlegergläubigertermin zur Wahl eines Gemeinsamen Vertreters statt. Das Verfahren führten der zuständige Insolvenzrichter und die zuständige Rechtspflegerin.

Der Insolvenzverwalter machte Ausführungen zum Insolvenzverfahren, zum Vermögensstatus und teilte den Anlegern mit, dass die Insolvenzquote voraussichtlich bei 15 % liegen könnte.

1. Vermögensstatus

Es bestehen 50 Millionen € Stammkapital. Der Gesellschafter de B. trage davon 49.586.660 €.

Materielle Vermögensgegenstände seien Patente und Software, die von der Schuldnerin entwickelt wurden sowie Projekte im Rahmen der erneuerbaren Energien.

In Stade-Bützfleth bestehe Immobiliarvermögen in Form einer Rotorblattfabrik, einer Eisengießerei (befinde sich in der Zwangsverwaltung) und einer Bioethanolanlage. Zudem bestehe ein EBS-Kraftwerk, welches Dampf für die Bioethanolproduktion liefere, im Rohbau.

Das Grundstück in Papendorf sei für einen Wert von 1,8 Millionen € veräußert worden.

Weiter bestehen Anlagevermögen und 27 Beteiligungen.

Als Umlaufvermögen bestehen unfertige und fertige Erzeugnisse im Wert von ca. 22 Millionen €, die Forderungen seien bereits realisiert.

Weiter bestehen Sonderansprüche in Form von Anfechtungsansprüchen nach 129 InsO in Höhe von 402.291 € sowie aus Geschäftsführerhaftung. In welcher Höhe solch eine Haftung in Betracht komme bzw. die Zahlungsunfähigkeit, prüfe zurzeit eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Als Aktiva kommen vorläufig 78 Millionen € an Vermögen in Betracht, wobei 56 Millionen € mit Drittrechten belastet seien. Hierzu müsse noch geprüft werden, ob die Drittrechte angemeldet, insolvenzfest und anfechtbar seien.

22,5 Millionen € blieben zur freien Insolvenzmasse übrig.

Unter die Passiva fallen die Kosten des Insolvenzverfahrens, des Gläubigerausschusses und der Veranstaltungen mit ca. 2,5 Millionen €.

Masseverbindlichkeiten werden auf ca. 2 Millionen € geschätzt.

Gläubiger, die Drittrechte geltend machen, werden voraussichtlich mit 68 Millionen € an der Quote teilnehmen. Weiter bestehen 40 Millionen € Gläubigerforderungen und damit 170 Millionen € Verbindlichkeiten.

Damit liege eine Überschuldung von ca. 90 Millionen € vor.

Damit könne zusammengefasst mitgeteilt werden, dass 22,5 Millionen € in die freie Masse fließen und 113 Millionen € realisiert werden können.

2. Wahl des Gemeinsamen Vertreters und Vergütung

Es wurden ein Gemeinsamer Vertreter und dessen Stellvertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz gewählt.

Die Vergütung würde mit 1,0 Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgegolten.

Dafür werde ein Gegenstandswert von 11,6 Millionen € zugrunde gelegt.

Auslagen würden mit 10 € pro Anleihegläubiger vergütetet. Der Stellvertreter erhalte keine Vergütung.

Die Anleger sollten sich nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken nicht mit einer Quote zufrieden geben. Bei den Anlegern von Schuldverschreibungen bei der Q-Cells SE aus Bitterfeld, der Pfleiderer AG aus Düsseldorf, der Solar Millennium AG aus Erlangen, der SIAG Schaaf AG aus Emden, der Pauly Biskuit AG aus Dessau und anderen Emittenten von Schuldverschreibungen hatte die Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 nicht funktioniert. Gleiches gilt für die  WGF AG (WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Düsseldorf) und die Deikon GmbH, Köln. Schuldverschreibungen sind komplexe Finanzinstrumente. Dieses begründet umfassende Verhaltenspflichten des Anbieters in Bezug auf die Geeignetheit für den privaten Anleger. Aufgeklärt werden musste beim Erwerb darüber, dass bei Schuldverschreibungen eine Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital durch Beschluss möglich ist und gerade bei swap-basierten Konzepten Nachschusspflichten und Nachzahlungen wegen verdeckter Sacheinlage Gegenstand eines Verlustrisikos sein konnten.

Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 0172/4107745 melden, Interessensgemeinschaft der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen. Möglich ist auch eine Meldung per SMS unter 0172/4107745 mit dem Stichwort „Schuldverschreibungen". Es erfolgt dann Rückruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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