Anleihe der publity AG – Anleger stehen nah am Totalverlust
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Anlegern der Unternehmensanleihe der publity AG drohen hohe Verluste, die an den Totalverlust ihrer investierten Kapitals grenzen. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben kurzfristig am Amtsgericht Frankfurt Antrag auf ein Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – kurz StaRUG – stellen. Ein solches Verfahren ermöglicht im besten Fall die Sanierung eines Unternehmens ohne Insolvenz. Nach den Plänen der publity AG sollen die Anleihe-Anleger einen gehörigen Teil zur Sanierung beitragen und auf den Großteil ihres Geldes verzichten. Sie sollen lediglich eine Abfindung in Höhe von zwei bis drei Prozent des Nominalbetrags erhalten, wie die publity AG am 24. März 2025 mitteilte.
Die publity AG hat sich auf Büroimmobilien spezialisiert. 2020 legte sie die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A254RV3) auf. Geplant war ein Emissionsvolumen von 100 Millionen Euro. Anlegern winkten Zinsen in Höhe von 5,5 Prozent im Jahr und am 19. Juni 2025 steht die Anleihe zur Rückzahlung an.
Dass daraus nichts werden wird, kündigte die publity AG bereits am 11. März 2025 an. Vielmehr sei voraussichtlich die Restrukturierung der Anleihe erforderlich. „Üblicherweise sollen dann die Zinsen gestundet und die Laufzeit verlängert werden. Doch die publity AG geht deutlich weiter und die Anleger sollen nur eine äußerst geringe Abfindung erhalten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Hintergrund für dieses radikale Vorgehen dürfte die schwierige wirtschaftliche Lage der publity AG sein. Wie die Gesellschaft am 13. Januar 2025 bekannt gegeben hatte, wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Fehlbetrag zwischen 185 und 210 Millionen Euro erwartetet, was einem Verlust in ca. der Höhe der Hälfte des Grundkapitals entspricht. Der Verlust hängt auch mit der Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zusammen, da sich die Beteiligung nach der Insolvenz der Gesellschaft kaum noch veräußern lässt.
Die publity AG strebt nun eine Sanierung im StaRUG-Verfahren an. Dabei sollen die Anleihe-Anleger einen großen Teil zur Sanierung beitragen und auf einen Löwenanteil ihres investierten Geldes verzichten. „Eine Abfindung in Höhe von 2 bis 3 Prozent kommt praktisch einem Totalverlust gleich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. Forderungen können sich dabei u.a. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler richten. „Sie hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können den Anlegern Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/
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