Anspruch auf Opferanwalt und Entschädigung bei Vergewaltigung - Erfahrungen aus LG-Bezirk Augsburg

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Sie oder Ihr Kind sind Opfer einer Straftat geworden?

Vergewaltigungsopfern steht auf Antrag ein Opferanwalt zu. Der Anwalt betreut Sie, noch bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Die Kosten hierfür trägt der Staat. Ihre finanziellen Verhältnisse sind hierbei unerheblich.

Die Erfahrungen des Verfassers zeigen, dass das Opfer bereits den Rat eines Anwalts suchen sollte, bevor es vor der Polizei eine Anzeige macht. Im späteren Verlauf wird dem Opfer seine Vernehmung immer wieder durch Richter oder Verteidiger vorgehalten. Der Opferanwalt betreut Sie während der Zeugenvernehmung bei dem Ermittlungsrichter. Wenn auch der Täter regelmäßig von der Vernehmung ausgeschlossen ist, müssen Sie mit unangenehmen Fragen durch den Verteidiger, den Richter und auch den Staatsanwalt rechnen. Ungenauigkeiten in der Aussage führen häufig dazu, dass die Staatsanwaltschaft von der Erhebung der Anklage absieht oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt.

Der Opferanwalt berät Sie auch, wie Sie nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beim Versorgungsamt einen Antrag auf Beschädigtenversorgung stellen können. Die Leistungen nach dem OEG werden nur auf Antrag gewährt.

Bei der Opferschutzorganisation „Weißer Ring" können Sie einen Beratungsscheck für eine kostenlose anwaltliche sowie eine medizinisch-psychologische Erstberatung erhalten.


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