Anwalt für Kündigung in München

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Sie haben eine Kündigung erhalten – oder eine steht im Raum? Dann gilt: Ruhe bewahren, aber schnell handeln. Denn im Arbeitsrecht sind Fristen entscheidend – und Ihre Chancen besser, als viele denken.

Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt: Nicht jede Kündigung ist wirksam. Oft fehlt es an einer sauberen Sozialauswahl, an einer wirksamen Abmahnung – oder es liegt gar kein echter Kündigungsgrund vor. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig formale Fehler, die sich direkt zu Ihren Gunsten auswirken können.

Wichtig: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung gültig – selbst wenn sie inhaltlich angreifbar wäre.

Auch wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird: Unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Prüfung. Häufig verbergen sich darin Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Nachteile bei der Abfindung oder rechtlich unwirksame Klauseln.

Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmer – bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und in Kündigungsschutzverfahren.


Was wir für Sie tun können:

  • Prüfung Ihrer Kündigung auf formelle und materielle Fehler

  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht

  • Verhandlung von Abfindungen oder Weiterbeschäftigung

  • Beratung zu Sperrzeit, ALG und Meldepflichten


Kontaktieren Sie mich direkt auf Anwalt.de per Nachricht oder besuchen Sie unsere Website

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung und holen Sie das Beste für sich raus!



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