Anwalt für Strafrecht gesucht? So finden Sie den für Sie besten Strafverteidiger

  • 14 Minuten Lesezeit

Anwalt, Strafrecht, Strafverteidiger und Strafverfahren sind Begriffe, die Menschen nur dann einfallen, wenn wirklich große Problem bestehen. Egal ob Sie für sich einen Verteidiger suchen oder für einen Angehörigen, der sich vielleicht im Moment sogar schon in Untersuchungshaft befindet: Hier können Sie sich informieren, was einen guten Anwalt für Strafrecht ausmacht und ob ich der richtige Anwalt für Sie oder Ihren Angehörigen bin.

Im Strafrecht steht oft die gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel. Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar das Gefängnis. Zudem gewinnt die Verteidigung gegen die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren immer mehr an Bedeutung. Bei der Einziehung werden Tatmittel und insbesondere Taterträge von der Staatsanwaltschaft eingezogen, was oft mit einer Pfändung von Konten, Beschlagnahme von Vermögenswerten oder ähnlichen Eingriffen verbunden ist.

Wer einen Anwalt für Strafrecht sucht, befindet sich also in einer Stresssituation. Es ist aber wichtig, den Anwalt sorgfältig auszuwählen. Den Anwalt später zu wechseln, kann schwierig werden und ist vor allem oft mit unnötigen Kosten verbunden.

Lesen Sie daher in Ruhe diesen Artikel zu Ende. Bei mir können Sie zudem zunächst einen Erstberatungstermin buchen und nach diesem ersten Gespräch entscheiden, ob Sie mich mit der Verteidigung beauftragen möchten.

Anwalt und Strafrecht – Gehört das immer zusammen?

Es gilt die Grundregel: Jeder Strafverteidiger ist Anwalt, aber nicht jeder Anwalt ist Strafverteidiger. Viele Anwälte sind gar nicht im Strafrecht aktiv, sondern in anderen Rechtsgebieten wie Verkehrsrecht oder Familienrecht. Der eine oder andere Anwalt ist sogar in allen Rechtsgebieten tätig. Meine Überzeugung ist, dass man nicht versuchen sollte, alles zu können. Ich selbst habe mich neben dem Strafrecht auf das Steuerrecht spezialisiert. Durch die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht, werde ich oft als Verteidiger in Steuerstrafverfahren hinzugezogen. Als einer der wenigen Anwälte in Deutschland bin ich sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht.

Aus meiner Sicht ist die Spezialisierung – zumindest in umfangreichen und schwierigen Verfahren – auch wichtiger als die räumliche Nähe. Je spezialisierter ein Anwalt ist, desto weniger begrenzt wird sein Tätigkeitsbereich in regionaler Hinsicht sein. Es ist daher auch durchaus üblich und nicht selten, dass ein Kölner Strafverteidiger beim Landgericht Berlin verteidigt oder umgekehrt ein Berliner Anwalt in Köln tätig wird.

Ihr Anwalt sollte einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Strafrecht haben

Es gibt natürlich keine Regel ohne Ausnahme, aber Ihre Chance den richtigen Anwalt für Ihren Strafrechtsfall zu finden, ist größer, wenn Sie einen Anwalt wählen, der regelmäßig im Strafrecht tätig ist und Strafverteidigung mit Begeisterung und aus Überzeugung betreibt.

Dies finden Sie am besten über Informationen im Internet wie hier auf anwalt.de heraus. Eine weitere Möglichkeit ist es natürlich, nach Empfehlungen zu fragen.

Fachanwalt für Strafrecht – Ist das wichtig?

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist zwar ein ganz gutes Zeichen dafür, dass der Anwalt häufig im Strafrecht tätig ist, aber es nicht allein ausschlaggebend. Einige der besten Strafverteidiger in Deutschland verzichten darauf, den Fachanwaltstitel zu erwerben und sich als Fachanwalt für Strafrecht zu bezeichnen.

Gerade, wenn Sie den jeweiligen Anwalt (noch) nicht persönlich kennen, kann der Fachanwaltstitel eine gute Hilfe sein, einen spezialisierten Anwalt für Ihren Fall zu finden. Als Fachanwalt für Strafrecht darf sich nur der Anwalt bezeichnen, der eine besondere Zusatzausbildung (den sogenannten Fachanwaltskurs) absolviert und umfangreiche praktische Erfahrungen in strafrechtlichen Verfahren gesammelt hat. Weiterhin muss ein Fachanwalt für Strafrecht jedes Jahr in einem gesetzlich bestimmten Umfang Fortbildungen absolvieren und bei der Rechtsanwaltskammer nachweisen, um sein Expertenwissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Um den Mandanten, eine zusätzliche Hilfe zu geben, meine Qualität als Anwalt einschätzen zu können, habe ich mich entschieden, Zeit und Geld in diese Zusatzausbildung zu investieren und den Fachanwaltstitel zu erwerben. Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht sowie Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht an der Fernuni Hagen habe ich nahezu alle zusätzlichen Qualifikationen zu erwerben, die für eine gute Verteidigung in Steuerstrafverfahren und in bestimmten Wirtschaftsstrafverfahren hilfreich ist.

Meine thematischen Schwerpunkte als Anwalt für Strafrecht sind folgende Strafverfahren:

–          Steuerstrafverfahren (beim Vorwurf der Steuerhinterziehung)

–          Wirtschaftsstrafsachen, darunter insbesondere

–          Geldwäsche,

–          Insolvenzverschleppung,

–          Bankrott,

–          Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,

–          Bestechung und Bestechlichkeit

Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht einschalten?

Einen Anwalt für Strafrecht sollten Sie so früh wie möglich kontaktieren. Dass Sie zu früh zum Anwalt gehen, gibt es im Strafrecht nicht. Selbst wenn noch gar kein Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde, Sie aber befürchten, dass es eines geben könnte, sollten Sie bereits einen Anwalt kontaktieren. Mit diesem können Sie die Möglichkeiten ausloten, wie mit der Situation am besten umzugehen ist.

Gerade in Steuerstrafsachen bietet sich möglicherweise nur zu diesem Zeitpunkt eine Chance zu einer strafbefreienden Selbstanzeige. Aber auch in anderen Fällen kann es eine gute Variante sein, eine eigene Straftat selbst der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Sie sind bereits Beschuldigter in einem Strafverfahren

In diesem Fall sollten Sie natürlich erst recht einen Strafverteidiger aufsuchen. Insbesondere sollten Sie mit diesem besprechen, ob Sie selbst etwas zu dem Vorwurf sagen oder nicht. Und wenn Sie etwas aussagen, sollten mit Ihrem Anwalt genau abstimmen, was Sie aussagen. In der Regel sollte sich Ihr Anwalt zunächst die Strafakte besorgen, damit er und Sie selbst sich ein Bild über den bisherigen Stand der Ermittlungen machen können. Auf diese Situation kann dann mit anwaltlicher Unterstützung eine Einlassung vorbereitet werden. In vielen Fällen bietet es sich an, dies schriftlich zu tun, um eine bessere Kontrolle über den ausgesagten Inhalt zu haben.

Nicht selten wird das Ergebnis jedoch auch sein, dass Sie keine Aussage machen sollten, sondern von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Gerade wenn das Ziel der Verteidigung ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens sein soll, ist das oft der sinnvollste Weg. Allerdings müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass das Strafverfahren, das ohnehin eine schwerwiegende Belastung für die meisten Menschen darstellt, noch schwieriger zu ertragen ist, wenn man selbst gar nichts dazu sagt. Insofern sollte diese Entscheidung sorgfältig zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt beraten werden.

Das Gericht hat sie bereits zu einem Termin zur Hauptverhandlung geladen

In diesem Fall sind Sie schon sehr spät dran, wenn Sie jetzt einen Anwalt beauftragen. Nichtsdestotrotz sollten Sie es natürlich allerspätestens jetzt tun.

Im Idealfall hat der Strafverteidiger eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die Verhandlung oder bekommt sogar die Möglichkeit, durch gezielte Verteidigungsmaßnahmen die Gerichtsverhandlung zu verhindern, indem das Verfahren vorher eingestellt wird. Aber einen Anwalt mit einer kurzen Vorbereitungszeit an Ihrer Seite zu haben, ist besser, als ohne Anwalt dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gegenüberzustehen. Der Anwalt kann eventuell auch noch Möglichkeiten nutzen, sich weitere Vorbereitungszeit zu verschaffen.

Sie wurden bereits von einem Strafgericht verurteilt:

Auch jetzt noch kann es sinnvoll sein, einen Anwalt aufzusuchen oder den Anwalt zu wechseln. Gegen die Verurteilung können Sie Berufung oder Revision einlegen. Wenn Sie von einem Amtsgericht verurteilt wurden, kann Berufung oder Revision eingelegt werden. Wenn Sie von einem Landgericht verurteilt wurden, dann besteht nur die Möglichkeit der Revision.


Amtsgericht AG)

Landgericht (LG)

Oberlandesgericht (OLG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Erste Instanz

Berufung

Revision



Erste Instanz


Revision



Erste Instanz

Revision

ACHTUNG: Sie haben nur eine Frist von einer Woche ab der Verkündung des Urteils in der mündlichen Hauptverhandlung zur Einlegung von Berufung oder Revision. Sie können also nicht warten, bis Ihnen das Urteil zugestellt wird. Wenn Sie die Frist versäumen, haben Sie so gut wie keine Möglichkeit mehr gegen das Urteil anzugehen, da dieses rechtskräftig geworden ist. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, ein Verfahren wieder aufnehmen zu lassen. Die Chancen, dass dies gelingt, sind jedoch minimal.

Warum sollten Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden?

Ganz allgemein gesagt: Damit Sie den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht nicht allein gegenübertreten müssen. Im Strafrecht zeigt sich der Staat von seiner aggressivsten und machtvollsten Seite. Mit dem Recht, sich einen Anwalt nehmen zu dürfen, soll eine sogenannte Waffengleichheit hergestellt werden, damit Sie einen kompetenten Ansprechpartner haben, der auf Ihrer Seite ist.

Was kann ich als Fachanwalt für Strafrecht eigentlich für Sie tun?

In einem Strafverfahren kann ein Anwalt das Verfahren nicht einfach übernehmen und quasi an Ihrer Stelle führen. Strafverteidigung ist eine Tätigkeit, die die Zusammenarbeit von Mandant und Anwalt und ggf. auch weiteren Beteiligten erfordert. Sie sollten zusammen mit Ihrem Anwalt zunächst ein intensives Gespräch darüber führen, in welcher Situation Sie sich befinden und was Ihnen das wichtigste in dem Verfahren ist. Es drängt sich zwar auf, möglichst eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder eine milde Strafe erreicht werden soll, aber nach meiner Erfahrung sind die Interessen der Mandanten oft vielschichtiger und manchmal auch überraschend. Ohne das Interesse meines Mandanten zu kennen, kann ich keine vernünftige Verteidigung führen.

Ob Sie sich Ihrem Anwalt gegenüber äußern sollten, ob der Strafvorwurf zutrifft oder nicht, ist eine Frage, die Anwälte oft unterschiedlich beantworten. Manche Anwälte bevorzugen es, wenn der Mandant ihnen dazu nichts sagt. Eine gute Verteidigung ist auf dieser Grundlage durchaus denkbar, weil das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft (bzw. die Strafsachenstelle des Finanzamts) und die Strafakte bestimmt wird. Der Verteidiger muss ja „nur“ gegen das vorgehen, was in der Akte behauptet wird und die Beweise der Staatsanwaltschaft in Zweifel ziehen. Das folgt aus der Unschuldsvermutung, die zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren gilt. Der Vorteil, nicht alles über den Fall zu wissen, was der Mandant weiß, liegt darin, dass der Anwalt insofern etwas freier agieren. Jeder Anwalt ist allein seinem Mandanten verpflichtet und es kann und muss ihm egal sein, ob er einen unschuldigen oder einen schuldigen Menschen verteidigt. Die Anwaltstätigkeit stößt aber da an Grenzen, wo der Anwalt etwas behaupten muss, von dem er sicher weiß, dass es nicht stimmt. Insofern ist es also für die Verteidigung in manchen Fällen besser, wenn der Anwalt nichts oder zumindest nicht alles weiß.

In Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsverfahren, die ich führe, ist es aber in der Regel von Vorteil, wenn Sie mir sagen, wie der Fall liegt. Meistens sind es in diesen Verfahren keine einzelnen Tatsachen, die über den Erfolg der Verteidigung entscheiden, sondern eine Vielzahl von Tatsachen, bei denen zudem noch einiges davon abhängt, wie diese zu interpretieren sind.

Nach dem ersten Gespräch oder den ersten Gesprächen und nachdem ich als Anwalt die Einsicht   in die Strafakte erhalten habe, beginne ich gemeinsam mit Ihnen mit der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Welche Möglichkeiten der Strafverteidigung gibt es?

Alle Möglichkeiten, die man als Strafverteidiger hat, kann ich hier natürlich nicht aufzählen.

Am Anfang muss jedenfalls das Ziel der Verteidigung bestimmt werden. Dieses muss das bei realistischer Einschätzung bestmögliche Ergebnis des Strafverfahrens sein. Was bestmöglich ist, bestimmt sich wie bereits gesagt danach, was Ihre persönliche Situation und Ihre persönlichen Wünsche sind. Was realistisch ist, kann man in erster Linie auf der Grundlage der Beweismittel beurteilen, die in der Strafakte genannt sind, sowie anhand weiterer Informationen, insbesondere aus unseren gemeinsamen Gesprächen. Den Inhalt der Akte stelle ich Ihnen natürlich zur Verfügung, damit wir gemeinsam darüber sprechen und den Strafvorwurf und die Beweismittel einordnen können.

Als grundsätzliche Richtungen der Verteidigung ergeben sich dann in der Regel Schweigen und Konfrontation auf der einen Seite und eine kooperative Verteidigung auf der anderen Seite. Die erste Variante ist in der Regel anstrengend und langwierig, aber meistens die einzige, die einen vollen Erfolg (Einstellung des Verfahrens mangels ausreichendem Tatverdacht bzw. Freispruch) zumindest ermöglichen kann. Eine kooperative Verteidigung zielt eher darauf, dass Strafverfahren möglichst schnell und zu möglichst erträglichen Konsequenzen (z.B. Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, Strafbefehl mit akzeptabler Geldstrafe oder ein Urteil mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung) zu Ende zu bringen.

Welcher Weg der bessere ist und wie man ihn gehen kann, können nur Sie und ich gemeinsam in intensiver Zusammenarbeit herausfinden.

Wie kann ein Strafverfahren beendet werden?

Die wichtigsten Wege wie ein Strafverfahren beendet werden kann, sind die folgenden:

Allgemein

Speziell

Erläuterung

Verfahrenseinstellung

Kein hinreichender Tatverdacht



Verfahrenshindernis

z.B. Verjährung


Geringe Schuld



Gegen Geldauflage


Verurteilung oder Strafbefehl

Gelstrafe



Freiheitsstrafe bis 1Jahr

Regelmäßig Aussetzung zur Bewährung (bei Strafbefehl zwingend)

Verurteilung

Freiheitsstrafe > 1 Jahr und bis 2 Jahre

Ausnahmsweise Aussetzung zur Bewährung


Freiheitsstrafe > 2 Jahre

Keine Aussetzung zur Bewährung möglich

Freispruch



Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Was das Honorar angeht, bieten Rechtsanwälte ganz unterschiedliche Konditionen an.

Einerseits gibt es das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in dem bestimmte Abrechnungsarten niedergelegt sind. Mandant und Anwalt können aber einvernehmlich auch ein davon abweichendes Honorar vereinbaren.

Ein Anwalt, der eine hochwertige Verteidigung in einem komplexen Fall im Steuerstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht anbietet, wird in der Regel eine solche abweichende Vereinbarung mit Ihnen treffen wollen. Das liegt daran, dass die im Gesetz vorgesehen Vergütung, weder dem Aufwand noch der Bedeutung der Sache gerecht wird, wenn es um einen größeren Fall von z.B. Steuerhinterziehung oder Sozialabgabenbetrug geht. Wenn Ihr Anwalt in einem solchen Fall das Honorar nach der gesetzlichen Vergütung bemisst, sollten Sie mit ihm genau besprechen, wie er sich die Verteidigung vorstellt. Wenn Ihnen das nicht ausreichend erscheint oder die Auskünfte dazu ungenau sind, sollten Sie sich überlegen, einen anderen Anwalt aufzusuchen. Allerdings gehört zur Wahrheit natürlich dazu, dass Sie sich das finanziell leisten können müssen.

Die meisten anderen Anwälte, ein eine umfassende und engagierte Verteidigung anbieten, vereinbaren ein Honorar, das nach Stunden bemessen ist. Der Stundensatz für einen ausgezeichneten Anwalt für Strafrecht liegt in der Regel mindestens bei 250- 300 EUR. Dies stellt jedoch eher die geringste denkbare Untergrenze für einen spezialisierten Anwalt dar. Nach oben sind fast keine Grenzen gesetzt. Für einen sehr guten Strafverteidiger sollten Sie mit 400 – 600 EUR pro Stunde rechnen. Zudem neigen manche Kanzleien dazu, mehrere Anwälte mit der Angelegenheit zu befassen. Dies kann natürlich auch Vorteile haben, die Kosten bei einem Zeithonorar schießen dann aber sehr schnell in die Höhe.

Ich selbst vereinbare ein Pauschalhonorar mit meinen Mandanten, das sich nach dem jeweiligen Strafvorwurf richtet, also z.B. ein bestimmter Prozentsatz der vorgeworfenen hinterzogenen Steuern. Damit bin ich wahrscheinlich nicht immer günstiger als ein Anwalt, der nach Stundensatz abrechnet, aber Sie bekommen von mir immer einen festen Preis für eine bestimmte Tätigkeit benannt und können dann entscheiden, ob es Ihnen das wert ist. Bei der Stundenabrechnung müssen Sie hingegen immer von Rechnung zu Rechnung schauen, wie viel Sie bezahlen müssen. Bei Bedarf kann mein Festhonorar auf mehrere Monatsraten verteilt werden.

Wie sieht es mit der Pflichtverteidigung aus?

Die Pflichtverteidigung (in der Strafprozessordnung „notwendige Verteidigung“ genannt) hat nichts damit zu tun, ob Sie sich selbst einen Anwalt leisten können oder nicht. Ob ein oder mehrere Pflichtverteidiger bestellt werden, hängt sehr grob zusammengefasst davon ab, ob das Gericht annimmt, dass Sie ihre Verteidigung selbst handhaben können, ob der Fall zu schwierig ist bzw. ob die zu erwartenden Folgen des Verfahrens - in dem Fall, dass sich der Vorwurf bewahrheiten sollte – zu schwerwiegend sind, als dass Sie sich allein gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht behaupten können. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die Hauptverhandlung in der ersten Instanz mindestens beim Schöffengericht stattfindet. Ein weiterer Fall der der notwendigen Verteidigung ist der, dass Sie als Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen werden bzw. genommen werden sollen.

Finanziell hat die Pflichtverteidigung nur insofern eine Bedeutung, dass dem Verteidiger ein gewisses Mindesthonorar von der Staatskasse ausgezahlt wird. Dieses wird zu den sonstigen Verfahrenskosten addiert. Am Ende des Verfahrens wird auch darüber entschieden, wer die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Pflichtverteidigervergütung zu tragen hat. Im Fall einer Verurteilung ist dies der Angeklagte. In diesem Fall hätten Sie also am Ende auch die Pflichtverteidigergebühren zu tragen.

Einen über diese Gebühren hinausgehenden Honoraranspruch, der sich in meiner Praxis aus der oben erläuterten Vereinbarung eines Festhonorars ergibt, wird auch im Fall einer Pflichtverteidigung direkt zwischen Anwalt und Mandant abgerechnet. Das bedeutet aber eben auch, dass auch direkt vom Mandanten bezahlte Anwälte als Pflichtverteidiger auftreten.

Der richtige Anwalt für Strafrecht – Die Zusammenfassung:

  • Ihr Anwalt sollte auf Strafrecht spezialisiert sein. Die Spezialisierung kann man zum Beispiel daran erkennen, dass er Fachanwalt für Strafrecht ist.
  • Auch innerhalb des Strafrechts gibt es unterschiedliche Spezialisierungen (z.B. für Steuerstrafrecht, Betäubungsmitteldelikte, Verkehrsstrafrecht etc.). Suchen Sie den besten Anwalt für Ihren individuellen Fall.
  • Schalten Sie möglichst frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht ein. Je früher die Verteidigung beginnen kann, desto effektiver kann sie gestaltet werden.
  • Der beste Zeitpunkt ist immer sofort, auch wenn das Strafverfahren schon begonnen hat und vielleicht sogar schon ein Urteil gesprochen wurde. Ihr Anwalt kann dann ggf. noch in der Berufung oder Revision einen Erfolg für Sie erzielen.
  • Ein guter Anwalt für Strafrecht wird in der Regel eine gesonderte Vereinbarung über das Honorar treffen. Eine billige Verteidigung wird meistens keine gute Verteidigung sein.
  • Achten Sie darauf, dass immer von Beginn an klar ist, welches Honorar anfallen wird. Eine rechtzeitige und genaue Information über das Honorar gehört aus meiner Sicht zwingend zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt.

Wie beauftragen Sie mich als Ihren Anwalt für Strafrecht?

Im ersten Schritt schlage ich Ihnen einen Termin für ein Gespräch vor. Vor dem Gespräch werde ich zahlreiche Informationen von Ihnen abfragen, damit es sich nicht nur um eine bloße Erstberatung handelt, sondern wir bereits in dem Gespräch wichtige Punkte für Ihre Verteidigung besprechen können. Das Honorar für das erste Gespräch beträgt 2.268,91 EUR (netto), also 2.700 EUR (brutto).

Sollten Sie mich nach dem Gespräch als Ihren Verteidiger beauftragen, wird der Betrag in voller Höhe auf das für die Verteidigung anfallende Festhonorar angerechnet. Wenn Sie mich nach dem Gespräch nicht als Verteidiger beauftragen möchten, erhalten Sie die Hälfte des Honorars zurückerstattet. Dann hätten Sie also 1.134,46 EUR (netto) für eine umfassende Beratung bezahlt.

Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an mich oder schreiben Sie mir gleich hier eine Nachricht.

Foto(s): HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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