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Strafverteidiger - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Strafverteidiger wird neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft als unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege bezeichnet. Tatsächlich aber ist er vor allem Interessenvertreter seines Mandanten, also des Beschuldigten bzw. später des Angeklagten. In jeder Phase eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren kann der Betroffene einen Strafverteidiger per Vertrag engagieren. Bei schweren Straftaten wie Mord oder Raub erhält der Betroffene einen Pflichtverteidiger durch den Staat gestellt. Der Begriff Strafverteidiger umfasst Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger.

Strafverteidiger kann ein Rechtsanwalt oder der Lehrer an einer Hochschule mit Ausbildung zum Volljuristen sein. Es gibt den spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht, aber auch jeder andere Anwalt kann eine Strafverteidigung übernehmen und damit Strafverteidiger sein.

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Der Strafverteidiger kann in jeder Lage des Verfahrens seinen Mandanten unterstützen. Wird beispielsweise nach einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist es oft bereits sinnvoll, einen Strafverteidiger einzuschalten. Der kann im Einzelfall Kontakt mit der Ermittlungsbehörde, also Staatsanwaltschaft bzw. Polizei, aufnehmen und dort beispielsweise Akteneinsicht beantragen, Zeugen benennen, den Beschuldigten beraten, dem Opfer Wiedergutmachung anbieten oder sonst darauf hinwirken, dass eine Klage vor dem Strafgericht gar nicht eröffnet wird. Der Strafverteidiger hat auch das Recht, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft im Gefängnis zu besuchen und zu beraten.

Strafverteidiger in der Hauptverhandlung

Im Termin der mündlichen Hauptverhandlung begleitet der Strafverteidiger den Angeklagten vor Gericht. Er übernimmt die rechtlich relevanten Erklärungen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. So stellt der Strafverteidiger im Termin ggf. Anträge, befragt auch Zeugen und hält das Plädoyer vor der Urteilsverkündung. Im Anschluss an das Urteil prüft er ggf. Rechtsmittel wie Berufung oder Revision und vertritt seinen Mandanten eventuell erneut.

Rechte des Strafverteidigers

Der Strafverteidiger hat nach der Strafprozessordnung (StPO) Recht auf Akteneinsicht, Anwesenheitsrecht bei Verhandlungen, Fragerechte gegenüber Zeugen oder Sachverständigen, Rügerechte, das Recht einen Beweisantrag zu stellen oder Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde einzulegen.

Außerdem hat der Strafverteidiger ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO. Danach muss der Verteidiger gegenüber einer Behörde oder einem Gericht nichts preisgeben, was ihm der Beschuldigte anvertraut hat. Anderenfalls könnte sich der Verteidiger selbst strafbar machen, wegen Verletzung von Privatgeheimnissen gem. 203 Strafgesetzbuch (StGB).

Kosten des Strafverteidigers

Oft wird für die Strafverteidigung eine Gebührenvereinbarung mit dem Verteidiger geschlossen, in der ein fester Stundensatz vereinbart ist. Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Strafverteidiger seine Gebühren nach dem RVG, wobei sich die konkrete Höhe nach dem Umfang des Verfahrens richtet. Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens übernimmt die notwendigen Kosten des Strafverfahrens und des Strafverteidigers gem. § 467 Abs. 1 StPO die Staatskasse.

Foto(s): ©Adobe Stock/kamiphotos

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