Gehalt als Anwalt: Was verdienen Juristen?

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Gehalt als Anwalt: Was verdienen Juristen?

So vielfältig sich die Arbeit als Rechtsanwalt gestaltet, so facettenreich verhält es sich auch mit dem Einkommen von Juristen. Zahlreiche Faktoren wie Kanzleiform, Berufserfahrung und Position beeinflussen die Höhe des Gehalts maßgeblich. Dieser Ratgeber bietet einen Überblick darüber, wie viel in den verschiedenen Berufen im Anwaltssegment verdient werden kann.

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Rechtsanwalt-Gehalt: Die Einflussfaktoren

Die Einsatzgebiete, die einem Volljuristen nach dem Referendariat offenstehen, reichen von Einzelkämpfer oder Großkanzlei, über staatliche Stellen bis hin zu Unternehmen und Organisationen. Der Verdienst variiert dabei stark. 

Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt eines in Deutschland tätigen Rechtsanwalts beträgt laut gehaltsreporter.de um die 60.000 Euro (Gehalt Anwalt. Stand: 2020). Die Verdienstspanne ist bei Juristen so groß wie in kaum einem anderen Berufssektor. Sie erstreckt sich von 40.000 Euro bis hin zu knapp 330.000 Euro. Partner in Großkanzleien verdienen nicht selten einstellige Millionenbeträge.

Ein angestellter Anwalt erhält Gehalt. Ist er selbstständig, rechnet er seine Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Honorarvereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind in den durch das RVG festgelegten Fällen möglich, wobei die Abrechnung überwiegend nach den Gebührenbeträgen und Gebührensätzen des RVG erfolgt. 

Neben den gesetzlichen Vorgaben für das Einkommen von Juristen sind noch weitere Faktoren von großer Bedeutung: 

Berufserfahrung 

Das Gehalt eines Anwalts steigt in der Regel mit den absolvierten Berufsjahren: 

BerufserfahrungJährliches Bruttogehalt


Berufseinsteigerdurchschnittlich 43.000 Euro
 0 - 5 Jahrezwischen 49.000 Euro und 69.000 Euro
5 - 10 Jahrezwischen 78.000 Euro und 110.000 Euro
über 10 Jahrezwischen 120.000 Euro und 166.000 Euro

Quelle: gehaltsreporter.de: Gehalt Anwalt; Stand: 01/2020

Kanzleiform 

Die Größe der Kanzlei ist ebenso ein wichtiger Einflussfaktor auf den Verdienst als Anwalt. Laut einer Umfrage des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement verdienen Anwälte in kleinen Kanzleien mit bis zu zehn Mitarbeitern jährlich zwischen 38.000 und 55.000 Euro brutto. In Kanzleien, die bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigen, liegt das Anfangsgehalt bei bis zu 75.000 Euro. In mittelständischen Kanzleien mit ungefähr 20 bis 100 Mitarbeitern kann das Bruttojahresgehalt – abhängig von verschiedenen Faktoren und Bonuszahlungen – bis zu 100.000 Euro betragen. Rechtsanwälte in Großkanzleien – rund 650 Berufsträger in Deutschland – können in den ersten Jahren mit bis zu 174.000 Euro rechnen.* **

* gehaltsreporter.de: Gehalt Anwalt; Stand: 01/2020.  

**  juve.de: 155.000 Euro: Willkie prescht mit neuem Einstiegsgehalt vor; Stand 05/2021.

Spezialisierung 

Ein spezifisches Fachgebiet zu bedienen, beeinflusst das Einkommen ebenfalls. Vergleicht man die Rechtsgebiete hinsichtlich ihrer Verdienstmöglichkeiten, hat man im Insolvenzrecht, Bankrecht oder Handelsmarktrecht bessere Chancen auf ein überdurchschnittliches Gehalt. Dagegen fällt das Einkommen in den Gebieten Sozialrecht, Familienrecht und Mietrecht geringer als der Durchschnitt aus. 

Welche Vorteile eine Spezialisierung bringen kann, liefert ein eigener Ratgeber auf anwalt.de. 

Renommee 

Erreicht ein Anwalt eine hohe Erfolgsquote bei der Mandantenvertretung, kann sich das förderlich auf sein Einkommen auswirken. Oft wächst mit dem Renommee auch der Mandantenstamm und kann neben dem Gehalt ebenso die Mandantenbindung positiv beeinflussen. 

Neben den genannten Einflussfaktoren ist der Verdienst als Anwalt stark von der Auftragslage abhängig. Wie schätzen Rechtsanwälte ihre aktuelle und zukünftige Geschäftslage ein? Deckt sich die tatsächliche Entwicklung mit ihren abgegebenen Prognosen? Die Antworten darauf hält der monatliche anwalt.de-Index bereit. 

Gehalt Strafverteidiger 

Die Strafverteidigung ist – von Wirtschaftsstrafrecht abgesehen – kein klassisches Gebiet der Großkanzleien und wird bevorzugt von kleinen, hoch spezialisierten Kanzleien mit bis zu fünf Anwälten dominiert.  

Die Entlohnung eines Strafverteidigers erfolgt in der Regel über Honorarvereinbarungen. Juristen, die als Pflichtverteidiger auftreten, werden dagegen nach dem RVG vergütet. Dabei fällt der Verdienst in der Regel geringer aus als für Wahlverteidiger. Ein Strafverteidiger kann, je nach Kanzleigröße und Karriere, zwischen 84.000 und 114.000 Euro verdienen, bezogen auf den Durchschnitt in Deutschland.* 

* steuerklassen.com: Das Gehalt als Strafverteidiger. 

Das Einstiegsgehalt als Anwalt 

Wer das Jurastudium mit sehr guten Noten abschließt, hat gute Chancen – je nach Kanzleigröße und Branche – ein hohes Einstiegsgehalt zu bekommen. Aber nicht allein Kanzleiform und Rechtsgebiet beeinflussen die Verdiensthöhe, sondern vor allem in welchem Marktsektor die Tätigkeit als Berufseinsteiger aufgenommen wird. Dabei ist es wichtig, zu unterscheiden, ob man als Jurist in die Rechtsabteilung eines Unternehmens einsteigt oder in eine Kanzlei. 

Einstiegsgehalt von Unternehmensjuristen 

Berufsanfänger, die als Anwalt in Unternehmen einsteigen, erhalten ein monatliches Durchschnittsgehalt von 5.300 Euro brutto (Stand: Juni 2019). Erfolgt die Anstellung in einer der Top 50 Großkanzleien Deutschlands, sind Einstiegsgehälter im sechsstelligen Bereich keine Seltenheit. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen, desto mehr Gehalt kann den Berufseinsteigern winken. Allerdings gibt es branchenabhängig große Verdienstunterschiede. 

Zu den Top-Branchen zählen die chemie- und erdölverarbeitende Industrie mit einem Jahresbruttogehalt von bis zu 108.100 Euro, der Maschinen- und Anlagenbau – Jahresbruttogehalt von bis zu 106.300 Euro und Banken – Jahresbruttogehalt von bis zu 95.100 Euro. Das Schlusslicht bilden Verbände, der öffentliche Dienst und die Medienbranche. Bei Juristen im öffentlichen Dienst liegt das Gehalt je nach Besoldungsgruppe und Rang im Bund zwischen gut 4.500 und knapp 8.000 Euro brutto im Monat. Die Medienbranche entlohnt Anwälte mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt von 61.700 Euro.* 

*karriere.de: Warum die meisten Juristen mehr als 80.000 Euro verdienen; Stand 2020. 

Berufseinsteiger: Gehalt von Juristen in Kanzleien 

Entscheidet man sich als Junganwalt für den Karriereeinstieg in eine Kanzlei, hängt das Gehalt stark von der Kanzleigröße ab. In kleinen Kanzleien startet man als Anwalt mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt zwischen 38.000 Euro und 55.000 Euro. Bei mittelständischen Kanzleien bewegt sich die Gehaltsspanne zwischen 48.000 und 60.000 Euro und in Boutiquen zwischen 60.000 und 75.000 Euro brutto jährlich.* ** Eine Gehaltsstudie des Juve-Karriereportals von 2020 zeigt, dass in Deutschlands Großkanzleien ein Einstiegsgehalt von bis zu 150.000 Euro brutto möglich, jedoch nicht die Norm ist. 

Unabhängig vom Einkommen erhalten Junganwälte, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, alle Leistungen und Vorteile eines Anwaltsprofils auf anwalt.de zu attraktiven Sonderkonditionen

Erfahrungen im Kanzleimanagement zu sammeln, den Mandantenstamm aufzubauen und seine Reputation zu steigern, hat direkten Einfluss auf einen erfolgreichen Berufseinstieg. Wertvolle Tipps zu diesen Themen bieten eigene Ratgeber auf anwalt.de. 

* academics.de: Was Rechts- und Staatsanwälte verdienen; Stand 2019. 

 ** lto-karriere.de: Einstiegsgehälter.  

Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis als Anwalt: Die Einkommensunterschiede 

Das Gehalt als angestellter Rechtsanwalt 

Verteilung der in Deutschland tätigen Juristen

In Deutschland liegt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von Anwälten, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bei 67.000 Euro. 

Die Gehaltshöhe variiert dabei stark und hängt, neben der Berufserfahrung und etwaigen Zusatzqualifikationen sowie Titeln, auch von der Unternehmensgröße und der Kanzleiform ab. 

Laut gehalt.de verdient beispielsweise ein Jurist mit fünf Jahren Berufserfahrung in einer kleinen Kanzlei mit bis zu 20 Mitarbeitern im Durchschnitt 50.540 Euro brutto jährlich. Eine mittelständische Kanzlei zahlt durchschnittlich um die 90.000 Euro und in einer der Großkanzleien kann man mit einem Jahresbruttogehalt von 100.000 Euro im Durchschnitt rechnen.

In eigener Regie: Das Einkommen als selbstständiger Anwalt 

Macht man sich als Jurist selbstständig, hängt das Einkommen – wie bei jeder Selbstständigkeit –stark vom wirtschaftlichen Erfolg ab. Ausgaben wie Miete für Kanzleiräume, Versicherungen sowie für Arbeitsmaterial und Fahrtkosten zählen zu den laufenden Kosten, die auf einen selbstständigen Anwalt zukommen können. Ein Teil der Aufwendungen ist steuerlich absetzbar. Dabei kann die Kostenquote stark variieren. Bei Sozietäten liegt das Verhältnis der Kosten zum Umsatz bei 40 bis 50 Prozent, in Einzelkanzleien zwischen 70 und 80 Prozent. Die BRAK gab 2016 an, dass selbstständige Anwälte zwischen 130.000 und 160.000 Euro ohne MwSt. im Jahr verdienen. Der persönliche Jahresüberschuss – also das Einkommen nach Abzug von Kosten, aber vor persönlichen Steuern – beträgt zwischen ca. 60.000 und 80.000 Euro. 

Für selbstständige Rechtsanwälte ist es daher ratsam, gezielte Mandantenakquise zu betreiben, die über ein anwalt.de-Profil effizient und effektiv abläuft. Mit erfolgreicher und zukunftsorientierter Mandantenakquise lässt sich der bestehende Mandantenstamm pflegen und erneuern

Die Vergütung eines selbstständigen Anwalts wird vor allem durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Abrechnung kann danach grundsätzlich auch aufgrund einer Zeithonorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant erfolgen. Im Durchschnitt beträgt der Stundensatz eines Rechtsanwalts in Deutschland 180 Euro, wobei die mögliche Spannbreite sehr groß ist. Sie liegt laut statista.com zwischen 80 und 500 Euro (Stand: 2013) und hängt von der Kanzlei, der Erfahrung des Anwalts, seinem Renommee, dem Rechtsgebiet, der Schwierigkeit des Falles sowie der Höhe des Streitwertes ab. 

Der Weg an die Spitze: Das Gehalt als Partner

Der Weg in die Partnerschaft

Ob es in einer Kanzlei zu einer Partnerschaft für einen Anwalt kommt, wird i. d. R. durch die Kanzleiführung und den Anwalt nach vier bis acht Jahren entschieden. Als Partner erhält man zum einen Anteile an einer Partnergesellschaft. 

In kleineren Kanzleien ist es dabei auch typisch, die Vergütung der Partner an den gleichen Anteilen zu orientieren. Dieses sogenannte Equal Share-System kommt bevorzugt dann zum Einsatz, wenn die Partner im gleichen Alter sind und einen vergleichbaren Arbeitseinsatz zeigen. 

Darüber hinaus ist man als Partner auch unmittelbar am finanziellen Erfolg der Kanzlei beteiligt. 

In Großkanzleien erwirbt ein Anwalt mit der Partnerschaft zusätzlich das Recht auf Mitbestimmung bei maßgeblichen Entscheidungen. Neben dem Equal Share-System können Partner nach zwei weiteren Modellen vergütet werden. Eine Entweder-oder-Regelung wird dabei von den wenigsten Kanzleien verfolgt; stattdessen können die folgenden Vergütungssysteme auch in Mischformen auftreten. Die genauen Richtlinien innerhalb der einzelnen Vergütungsregelungen werden aber letztlich von den Kanzleien individuell festgesetzt. 

Lockstep-System oder Senioritätsprinzip: 

Bei diesem Vergütungsmodell steigen die Partner mit einem gewissen Punktekonto in die Partnerschaft ein. Die Punkte, die dann weiterhin in der jeweiligen Kanzlei gesammelt werden, erhöhen sich im Gleichschritt (engl.: Lockstep) mit den Jahren der Zugehörigkeit. Damit zählt es heutzutage zu einem klassischen Gewinnverteilungsprinzip, bei dem die Kanzleizugehörigkeit über dem Umsatz steht. 

  • Rang und Alter ausschlaggebend 

  • folgt einem Punktesystem (Jahre sind gleich Punkte) 

  • Punkte sind unabhängig von Umsatz und Mandantenakquise 

  • Vorteile: Keine jährliche Bewertung der Partner nötig > geringer Verwaltungsaufwand; stärkere Einbindung erfahrener Partner; gesteigerte Kollegialität, da umsatzunabhängig 

Merit-Based-System oder „modifiziertes Hale & Dorr”-Prinzip: 

Als generell beitragsorientiertes Vergütungsmodell für das Gehalt von Partnern gilt das Merit-Based-System, zu Deutsch „auf einem guten Ergebnis basierend”. Es ist eine Weiterentwicklung des im US-Gebrauch typischen „Eat-what-you-kill"-Prinzips. Neben dem Umsatz richtet sich die Vergütung prozentual nach den einzelnen Funktionen, die ein Mandat beinhaltet (Mandantenakquise, Betreuung und konkrete Bearbeitung). Weitere Einflussfaktoren sind: 

  • Veröffentlichungen 

  • Vorträge 

  • das allgemeine Kanzleimanagement 

Mit einer erfolgreichen Kanzleiorganisation holt man als Anwalt das Optimale aus seiner Zeit holt.  

Weiterführende Informationen zur Mandantenakquise und wie man als Anwalt durch Publikationen über anwalt.de profitieren kann, halten eigene Ratgeber bereit.

Gehalt von Richter und Staatsanwalt 

Das Einkommen von Richtern und Staatsanwälten wird als Besoldung bezeichnet. Die Besoldungsordnung R gliedert sich in Besoldungsgruppen R1 bis R10 beziehungsweise R11 tabellarisch auf. Nach dieser Ordnung wird das Arbeitsentgelt einheitlich für beide Berufsgruppen geregelt. Innerhalb der einzelnen Gruppen beeinflussen die Erfahrungsstufen die Höhe der Besoldung und spiegeln gleichzeitig die Berufserfahrung wider. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer eigens für die Höhe und Regelungen zur Besoldung zuständig. Davon ausgenommen sind Bundesrichter: Diese werden noch bundeseinheitlich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bezahlt. Zusätzlich greift das BBesG auch dann, wenn ein Bundesland kein eigenes Landesbesoldungsgesetz hat. 

Generell steigt das Einkommen für Richter und Staatsanwälte mit der Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe. Mit dem Aufstieg in der Hierarchie wächst dabei auch der Verantwortungsbereich. 

Je nach Besoldungsgruppe und Rang kann das monatliche Bruttogehalt eines Staatsanwalts wie folgt ausfallen: 

Besoldungsgruppe
Rang
Monatliches Bruttogehalt



R1Einstiegsgehalt Staatsanwaltab 4.750 Euro
R2Oberstaatsanwaltab 5.965 Euro
R3/R4Leitender Oberstaatsanwaltab 8.680 Euro
R5/R6Generalstaatsanwaltab 9.200 Euro
R6/R7Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof / Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaftab 10.300 Euro
R9Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshofab 12.100 Euro

Quelle: Bundesbesoldungsgesetz und Besoldungsgesetze der Länder

Die Besoldungstabelle für Richter reicht – anders als bei der für Staatsanwälte – von R1 bis R10, wobei für Bundesrichter R1 wegfällt und mit R11 die höchste Stufe erreicht werden kann. Vereinzelt endet die Besoldungstabelle in manchen Bundesländern auch schon bei R8. Nach welcher Besoldungsgruppe ein Richter vergütet wird, hängt von der Position ab; welche Stufe innerhalb der Gruppe gilt, von der Berufserfahrung. Insgesamt gibt es acht Stufen. Nach zwei Jahren erreicht man Stufe 2, nach je drei Jahren Stufe 3 bis 5 und je vier Jahre Erfahrungszeit müssen für Stufe 6 bis 8 verstrichen sein. Diese Stufeneinteilung gilt jedoch nur für die Besoldungsgruppen R1 und R2. Von R3 bis R10 entfällt sie. 

Zusätzlich zu der Besoldung können Richter und Staatsanwälte Zuschläge erhalten. Darunter fallen Kinderzuschläge, jährliche Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen. 

(THO; ZGRA) 

FAQs - Häufige Fragen und Antworten

Welche unterschiedlichen Honorararten gibt es für Anwälte?

Für die Vergütungsvereinbarungen von Anwälten kommen verschiedene Honorararten in Frage:

  • Pauschalhonorar: Dabei steht der Rechtsfall klar fest und erfordert keine umfassende Vorbereitungszeit.

  • Erfolgshonorar: Gemäß § 49b Abs. 2 BRAO sind Erfolgshonorare durch Ausnahme in § 4a RVG möglich. Sie unterliegen dabei eng begrenzten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

  • Reines Zeithonorar: Diese werden regelmäßig als Stundenhonorare aufgeführt, bei denen die Höhe des Stundensatzes, die genauen Zeiteinheiten und der Nachweis über die geleistete Arbeitszeit zu beachten sind.

  • Grundhonorar (Ground-Fee) und Stundenhonorar: Eine Kombination aus beiden bietet sich besonders bei Vertragserstellungen an.

  • Wertvereinbarung: Für die Fälle vorgesehen, bei denen der Gegenstandswert noch zu ermitteln ist oder als zu gering für eine angemessene Vergütung erscheint.

  • Mindestsatz für eine Rahmengebühr: Die Festlegung eines Mindestsatzes bei Rahmengebühren kann für eine sicherere Anwendung von §14 RVG sorgen.

  • Vereinbarung über die Auslagen: Sie beinhaltet eine sicherere Kostendeckung bei möglichen Auslagen wie Post- und Telekommunikationsauslagen, Haftpflichtprämie, Umsatzsteuer, Kopierkosten und Reisekosten.

  • Festsetzung des Honorars durch die Anwaltskammer: Diese sind zwar möglich, aber nicht ratsam.

Was gilt es bei Vergütungsvereinbarungen von Anwälten zu beachten?

Vergütungsvereinbarungen sind anstelle der gesetzlichen Gebühren immer möglich, wenn sie unter Berücksichtigung gewisser gesetzlicher Vorgaben abgeschlossen werden (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung und §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):

  • Vereinbarungen über Erfolgshonorare – von wenigen Ausnahmen abgesehen – sind verboten.

  • Vergütungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen.

  • Hinweis: Wenn die Gegenseite verliert, ist – im Falle einer Kostenerstattung – die Obergrenze die gesetzlich vorgesehene Vergütung.

Welche Veränderungen beinhaltet die RVG-Anpassung zum 1.1.2021 für die Anwaltschaft?

Mit der RVG-Anpassung wurde eine Kombination aus strukturellen Verbesse­rungen sowie einer linearen Anpassung vorgenommen:

  • Wert-, Fest- und Betrags­rah­men­ge­bühren sowie Gerichtskosten sind um 10 % gestiegen.

  • Gebührenbeträge im Sozialrecht sind sogar um 20 % gestiegen.

  • Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen wurden von 3.000 Euro auf künftig 4.000 Euro erhöht.

  • Vereinzelte Senkungen des Verfahrenswertes bei geringem anzusetzendem Streitwert in Mietminderungsverfahren ausschlaggebend

  • Anhebung der Kappungsgrenze bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe von 30.000 Euro auf 50.000 Euro

  • Klarstellung des Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse bei einer Erstreckung der PKH-Beiordnung im Fall des Mehrvergleichs

  • Anhebung der Kilometerpauschale auf 0,42 Euro sowie Anhebung der Tage- und Abwesenheitsgelder

  • Klarstellung der „fiktiven“ Terminsgebühr, wobei der Abschluss eines schriftlichen Vergleichs auch ohne Beteiligung des Gerichts möglich ist – insbesondere auch im Sozialrecht

  • Berücksichtigung von Pausenzeiten bei der Terminsgebühr in Strafsachen

  • Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr

  • Klarstellung der Einigungsgebühr, die auch bei außergerichtlicher Beratung möglich ist

  • Regelung zur Streitverkündung

  • Änderung der Übergangsregelung des § 60 RVG

Foto(s): ©fotolia/S_Corgarashu, ©anwalt.de/THO

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