Anzeige schwerer Kindesmissbrauch: Höhere Strafe bei Verbreiten als Kinderpornografie?
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Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.05.2024 – 3 StR 112/23) schafft neue rechtliche Klarheit – und verschärft die Auslegung des Begriffs „Verbreiten“ im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Für Beschuldigte hat dies erhebliche Auswirkungen: Die Schwelle für eine Strafbarkeit wegen schweren sexuellen Missbrauchs wurde deutlich herabgesetzt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die BGH-Entscheidung bedeutet – und warum frühzeitige anwaltliche Beratung jetzt entscheidend ist.
Die Strafverteidiger der medienbekannten Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte sind auf Vorwürfe im Sexualstrafrecht spezialisiert. Mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft hat das Team, dem unter anderem ein Professor und mehrere Fachanwälte für Strafrecht angehören, in über 2.000 betreuten Verfahren mannigfach positive Bewertungen der Mandanten sammeln können. Selbstverständlich sind in jedem Mandat faire und transparente Kosten sowie sehr gute Erreichbarkeit. Die Verteidiger arbeiten außerdem eng mit den in der Kanzlei ebenso vertretenden Dezernaten für Presseberichterstattung und berufsrechtlichen Folgen von Straftaten zusammen, wenn es der Fall erfordert.
Höhere Strafe durch Verbreiten Videos von sexuellem Kindesmissbrauch?
Sexueller Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Im Grundsatz droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Das Gesetz sieht allerdings auch höhere Strafen vor, namentlich für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176c StGB. Eine höhere Strafe droht für sexuellen Kindesmissbrauch unter anderem dann, wenn man ein Kind sexuell missbraucht in der Absicht, diese Tat zum Gegenstand von Pornografie zu machen, die verbreitet werden soll.
Das heißt: Es kann eine höhere Strafe für sexuellen Kindesmissbrauch drohen, wenn man den Missbrauch filmt und im Anschluss verbreitet.
Der BGH hat sich letztes Jahr mit der Frage beschäftigt, was genau unter „Verbreitung“ in diesem Sinne zu verstehen ist und hat sich für ein weiteres Verständnis entschieden. Nicht erst die Weitergabe an einen größeren, nicht mehr genau bestimmbaren Personenkreis begründet eine höhere Strafe für sexuellen Kindesmissbrauch, sondern vielmehr genügt die Drittbesitzverschaffung als solche, also beispielsweise auch an eine einzige Person.
Reicht es schon für eine höhere Strafe, wenn ich den Kindesmissbrauch gefilmt habe?
Allein das Filmen des sexuellen Kindesmissbrauchs genügt aber noch nicht für eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (der sexuelle Missbrauch an sich ist aber natürlich dennoch strafbar, ebenso kann eine Strafe wegen Herstellen von Kinderpornografie drohen). Es bedarf durchaus der Absicht, das Video später als Kinderpornografie zu verbreiten.
Muss ich mit einer Anklage rechnen, wenn ein Video von sexuellem Kindesmissbrauch weitergegeben habe?
Wer aber sich sexuell an einem Kind vergeht, dies filmt und das Video später weitergibt muss mit einer Anklage und einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs rechnen. Und das nicht erst bei einem Veröffentlichen zum Beispiel im Internet, sondern bereits bei Weitergabe des Videos an eine einzige Person.
Gilt es schon als Verbreiten von Kinderpornografie, wenn ich es nur einem Freund gezeigt habe?
Schon die Weitergabe des Videos von einem sexuellen Missbrauch eines Kinds an eine weitere Person kann eine höhere Strafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern begründen – so der BGH. Es ist gerade nicht erforderlich, dass eine Weitergabe an eine größere, im Einzelnen nicht mehr individualisierbare, nicht mehr überschaubare Personengruppe erfolgt.
Im zu entscheidenden Fall ging es nämlich genau darum, dass der Angeklagte das Video an eine Person weitergab. Das Landgericht verneinte ein Verbreiten, der Bundesgerichtshof jedoch rügte diese Entscheidung und bejahte ein Verbreiten und damit einen schweren sexuellen Kindesmissbrauch.
Was droht bei einer Anzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern?
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, also wenn beispielsweise der Missbrauch gefilmt und das Video weitergegeben wird, wird gem. § 176c Abs. 2 StGB grundsätzlich mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Warum ist ein spezialisierter Strafverteidiger bei Anzeige wegen Kindesmissbrauch so wichtig?
Wird gegen Sie wegen schweren sexuellen Missbrauchs nach § 176c StGB ermittelt – möglicherweise mit dem Vorwurf, pornografische Inhalte verbreitet zu haben? Eine Anzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs kann existenzbedrohend sein – vor allem, wenn auch das „Verbreiten“ von Aufnahmen im Raum steht. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Feinheiten der aktuellen BGH-Rechtsprechung und kann gezielt angreifen.
Je früher Sie handeln, desto besser sind die Chancen auf Schadensbegrenzung. Die aktuelle BGH-Entscheidung zeigt: Schon die Weitergabe an eine einzelne Person kann ausreichen, um das Strafmaß deutlich zu verschärfen. Umso wichtiger ist eine kompetente Strafverteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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