Arbeitsrecht aktuell: Bundesarbeitsgericht zur Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags

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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 75/18) kann ein Arbeitnehmer auch dann einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag, mit welchem das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde, nicht widerrufen, wenn dieser in seiner privaten Wohnung geschlossen wurde. Zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages kann jedoch der Umstand führen, dass der Abschluss unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist, also etwa in Fällen, in denen der Arbeitgeber eine gesundheitsbedingte Schwäche des Arbeitnehmers zielgerichtet ausgenutzt hat.

In einem solchen Fall, in dem eine freie und überlegte Entscheidung des Arbeitnehmers zum Vertragsabschluss maßgeblich erschwert wird, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz dergestalt verpflichtet, dass der Zustand wiederherzustellen ist, der ohne die Pflichtverletzung bestünde. Der Jurist bezeichnet diese Art von Schadensersatz als sogenannte Naturalrestitution. Letztlich führe diese dazu, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, sondern weiterhin fortbesteht.

Das vorinstanzlich tätige Landesarbeitsgericht Niedersachsen, an welches die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wurde, wird sich nun mit der Angelegenheit unter Berücksichtigung der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts erneut befassen müssen.

Arbeitnehmern kann in jedem Fall angeraten werden, einen schriftlichen Aufhebungsvertrag in Anbetracht der immensen Tragweite nur wohlüberlegt und ggf. nach vorheriger Beratung durch einen Fachmann abzuschließen. Nach dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind („pacta sunt servanda“), fällt es in der Praxis häufig schwer, einen einmal geschlossenen Aufhebungsvertrag nachträglich wieder zu beseitigen. Ob ein Vorgehen gegen einen bereits geschlossenen Aufhebungsvertrag erfolgversprechend ist, kann ein auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisierter Rechtsanwalt beurteilen.


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