Archax – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Internethandelsplattform Archax bietet auf ihrer Homepage unter der Domain archax-finance.com unterschiedlichste Handelsgeschäfte an.

So könnten Anleger beispielsweise Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) über die Handelsplattform durchführen.

Anlegern kann man nur dringend empfehlen, keine Handelsgeschäfte mit der Firma Archax bzw. deren Betreibergesellschaft, Archax LTD, zu tätigen.

Anleger, die bei der Plattform Archax investiert haben und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Gegen eine Anlage über die Handelsplattform Archax spricht eine Vielzahl von Gesichtspunkten, wobei wir beispielhaft nur auf einige Punkte eingehen wollen.

Zunächst einmal benennt die Firma Archax im Rahmen ihres Internetauftritts weder einen Unternehmenssitz noch eine Niederlassung, von der sie aus die Handelsgeschäfte betreiben will. Es ist lediglich als Kontaktmöglichkeit die Mailadresse: support@archax-finance.com angegeben.

Unabhängig davon fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die Verantwortlichen der Firma Archax bzw. der Betreibergesellschaft Archax LTD sind.

Darüber hinaus liegt auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Firma Archax vor, über die Handelsplattform für deutsche Anleger in Deutschland Handelsgeschäfte abzuwickeln. Die Firma Archax verfügt deshalb nicht über die erforderlich Genehmigung, die jeder Finanzdienstleister beantragen muss, der in Deutschland Handelsgeschäfte tätigen will.

Die Firma Archax hat diese Genehmigung nicht beantragt – im Zweifelsfall wäre sie ihr auch nicht erteilt worden – und handelt deshalb ungenehmigt bzw. unlizenziert. Auch in keinem anderen europäischen Land liegt unseres Erachtens die entsprechende Genehmigung vor. Weder die englische Finanzmarktaufsicht (FCA), noch die schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) oder die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) haben der Firma Archax eine entsprechende Genehmigung erteilt.

Auch die italienischen und spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörden erteilten der Firma Archax keine Genehmigung.

Die Firma Archax verstößt deshalb in Deutschland gegen das Kreditwesengesetz (KWG), nachdem sie unreguliert ist und Geschäfte ohne Genehmigung betreibt. Dies kann zum einen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Firma Archax haben. Zum anderen machen sich die Firma Archax und deren Verantwortliche dadurch auch schadensersatzpflichtig.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema