Aron Asset Management – FINMA Warnung vor Anlagebetrug aus dem Jahre 2020!

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Von der Aron Asset Management geschädigte Anleger bangen um ihr Geld. Die Auszahlung der „angelegten“ Gelder und der vorgeblichen Gewinne blieben bisher aus. Wohl nicht zufällig sind die falschen Broker seit geraumer Zeit nicht mehr für Anleger ansprechbar. Geschädigte Anleger beklagen, es sei Anlagebetrug! Hierzu warnte die Aufsichtsbehörde FINMA bereits im Jahre 2020 vor den unlauteren Machenschaften des unseriösen Finanzdienstleisters. Was bedeutet das alles? Wo gibt es Hilfe für betroffene Anleger?

Skandalös: Die Website ist verlogen durch und durch!

Auf der Aron Asset Management-Website lasen gutgläubige Anleger bloß heuchlerische Versprechen. Die offenkundig gut in Szene gesetzte Website verleitete viele Anleger zu der Annahme, dass alles sehr seriös sei, keiner dachte hierbei an Anlagebetrug. Ein Fehlurteil, wie sich schnell erwies. Wundert es da, dass viele Anleger hohe Geldsummen „angelegt“ haben? Zugesagte Gewinne wurden nie erzielt, warum nicht? Der Grund hierfür ist, dass kein einziger Cent je wirklich „investiert“ worden ist. Und Anlegern wurde final nicht einmal ihr „angelegtes“ Geld ausgezahlt. Schlimm ist, dass selbst Fachleute den Schwindel nicht sofort aufdecken konnten.

Die Betreiber bleiben unbekannt!

Die verantwortlichen Betreiber von Aron Asset Management verbergen Anlegern die wahren Verhältnisse und ihre Identität. Anleger sind daher nicht fähig, die wahren Tatsachen und die Identität der Täter zu ergründen! Die Kriminellen nutzen viele ähnliche Websites mit derselben dreisten Betrugsmasche und halten sie ständig aktuell, um sie bei Bedarf einfach on- oder offline zu schalten. Auch ändern die Täter ihre Top-Level-Domain permanent ab. Allein so gelingt es ihnen, die staatlichen Aufsichtsbehörden zu irritieren und deren Ermittlungen oft zunichtezumachen.

Wer also ist der Betreiber von Aron Asset Management? Neben der obligatorischen Support-E-Mail-Adresse info@aam-24.com tauchte im Rahmen etwaigen Schriftverkehrs mit den Opfern immer wieder die Schweizer Telefonnummer +41 715087545 auf, was aber keinerlei Rückschlüsse auf die ehemaligen Erschaffer dieses Abzock-Konstruktes zulässt. Auch die schweizerische Anschrift Wallisellen Business Park, Richtistrasse 7 in 8304 Wallisellen erweist sich bei der Suche nach den Aron Asset Management-Machern als Sackgasse, denn ein solches Unternehmen hat es dort nie gegeben, keine Spur davon. Sehr wohl befindet sich dort aber ein Anbieter für Büroservices und virtuelle Büros. Somit kann sich jeder dort eine Geschäftsanschrift organisieren, ohne physisch jemals vor Ort gewesen zu sein. Praktisch, wenn Besuch doch eher unerwünscht ist. Doch was ist mit den vielen klangvollen Namen, die im Rahmen des Kontaktes mit diesem Unternehmen auftauchen, kommen wir über diese Personen an die Hintermänner der Aron Asset Management-Gruppe heran? Leider erwiesen sich sämtliche Namen, mit denen die Opfer in Kontakt kamen, als fingiert. Der vorgebliche „Dr. Huber“ und seine Konsorten entsprangen einer kreativen Feder, sie waren zu keinem Zeitpunkt real. Die weltweite Suche nach der Aron Asset Management in den einschlägigen Registern führt zu einem Ergebnis. Eine Aron Asset Management Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Königreichs zu finden, Registrierungsnummer 12380372. Das Unternehmen wurde am 30.12.2019 registriert, am 15.02.2022 dann aber wieder aufgelöst. Geschäftsführerin war die Bulgarin Galya Vasileva Bogdanovic, 1987 geboren. Angegeben wurde einst eine Londoner Anschrift: Eac/ 67, Wingate Square, London, United Kingdom, SW4 0AF. Wir dachten doch bis gerade eben, es handele sich um ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz? Es bleibt somit zu prüfen, ob es sich hierbei um ein und dasselbe Unternehmen handelt, oder ob man sich einfach beim Namen dieser registrierten Firma bedient hat, um auf diesem Wege eine Art von Legalität vorzutäuschen. Uns ist die Handschrift, die uns seitens der Täter hinterlassen wurde, durchaus bekannt. Es handelt sich um ein Muster, welches wir immer wieder im Zuge unserer Recherchen antreffen, somit fiel es uns im hiesigen Fall nicht schwer, den Sachverhalt der entsprechenden Tätergruppe zuzuordnen. Mit unseren Recherche-Werkzeugen ist es unserem Investigations-Team gelungen, die Fährte zu den Anlagebetrügern aufzunehmen.

Anleger träumen noch von Gewinnen und sehen den Anlagebetrug nicht!

Während Anleger sich noch auf ihre Gewinne freuen, ist der Anlagebetrug schon vollendet. Skepsis kommt Anlegern oft erst, wenn die Betrüger die Auszahlung des Geldes verweigern. Dann sind die Täter meist ohnehin schon flüchtig. Betrogene Anleger beklagen, dass sie meist noch vermeintlich angefallene Steuern und andere Gebühren bezahlt hatten, da sie gehofft hatten, dass die vermeintlichen Broker ihnen dann doch noch das Geld ausbezahlen würden. Aber trotz der wiederholten Zahlungen wurde Anlegern ihr Geld auch dieses Mal nicht zurückgezahlt. Doch weshalb nicht? Weil das betrügerische Geschäftsmodell gerade darauf abzielt, ahnungslose Anleger zu täuschen und ihnen in betrügerischer Absicht ihr Geld abzuknöpfen! Der gewerbsmäßige Anlagebetrug ist somit stets das eigentliche Ziel des ganzen Schwindels. Es existierte zu keiner Zeit ein Investment. Das von Anlegern „angelegte“ Geld landete direkt bei den Anlagebetrügern.

Können Anlegern Warnmeldungen der FINMA und anderer Aufsichtsbehörden helfen? 

Betrogene Anleger sind wütend, und zwar nicht selten auf sich selbst. Warum wurden gerade sie betrogen, denn immerhin hatten viele Anleger zuvor im Internet intensiv recherchiert? Doch eben, weil sie nichts Verdächtiges ermitteln konnten, gingen jene Anleger irrig davon aus, ihre geplante „Geldanlage“ sei rechtmäßig. Ein folgenschwerer Irrtum! Leider waren Anleger aber nur deshalb unfähig, rechtzeitig die illegalen Aktivitäten der Betrüger zu erkennen, da die Täter noch viele Monate unbemerkt von den staatlichen Behörden ihren illegalen Geschäften nachgehen können. Der Grund dafür ist, dass die Aufsichtsbehörden auf die falschen Broker regelmäßig zu spät aufmerksam werden. Die Aufsichtsbehörden geben Warnlisten nämlich nur dann heraus, wenn der Anlagebetrug ihnen zuvor von früheren Betrugsopfern gemeldet wurde. Später betrogene Anleger haben praktisch immer das Nachsehen, denn sie können nicht rechtzeitig erkennen, dass etwas illegal ist. Nur wenn also bereits betrogene Anleger ihre schlechten Erfahrungen mit den falschen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien mit anderen Betrugsopfern im Internet teilen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, geben die staatlichen Behörden – wie die schweizerische FINMA am 23.06.2020 – ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus. Das hilft betrogenen Anlegern kaum weiter, da sie ihr Geld ja schon verloren haben. Wo gibt es Hilfe und was sollten betrogene Anleger tun?

Was tun betrogene Anleger?

Betrogene Anleger erstatten oft nur eine Strafanzeige und glauben inständig, so an ihr Geld zu kommen. Viele von ihnen wissen zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht, dass eine Strafanzeige nicht der Wiedererlangung der verlorenen Gelder dient, sondern lediglich die Strafverfolgung und bestenfalls der Bestrafung der Täter bezweckt! Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld somit auf andere Weise zurückbeschaffen. Dazu bedarf es eines komplexen Sachverstandes und genügend Zeit für intensive Recherchen. Die staatlichen Ermittlungsstellen können Anlegern oftmals nicht weiterhelfen. Hierzu äußert sich Jochen Resch, Geschäftsführer der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, wie folgt: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere komplexen nationalen und internationalen Verbindungen ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun möchten wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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