Arrow - Waldorf Frommer Abmahnung - so sollten Sie reagieren

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Seit wenigen Tagen erhalten Internetanschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der angeblichen Verantwortung für das Filesharing der US-amerikanischen Science-Fiction-Action-Fernsehserie „Arrow“, die auf der Comicfigur Green Arrow basiert und seit 2012 u.a. von Warner Bros. Television produziert wird.

Welchen Inhalt hat eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Arrow“?

Der Rechteinhaber Warner Bros. fordert durch die Waldorf Frommer Anwälte von den betroffenen Internetanschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. € 500,00 für Anwaltskosten und Lizenzgebühren.

Ihnen wird vorgeworfen, eine Folge bzw. mehrere Folgen von „Arrow“ in einer Internettauschbörse angeboten zu haben. Das ist in Deutschland illegal. Diese Urheberrechtsverletzung soll durch die Abmahnung schnell erledigt werden.

Problem: Oft sind die abgemahnten Internetanschlussinhaber überhaupt nicht verantwortlich, weil sie ihren Internetanschluss anderen zur Nutzung bereitgestellt haben. In diesen Fällen kann sogar die gesamte Haftung entfallen.

Was tun bei einer Abmahnung wegen „Arrow“?

Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Matthias Hechler bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Er hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und kennt die Rechtslage. Z. B. sollte man niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn man überhaupt nicht haftet. Schon gar nicht sollte man etwa € 150,00 einfach überweisen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig. Nur derjenige, der als Täter oder Störer haftet, muss eine modifizierte Unterlassungserklärung (= lebenslanger Unterlassungsvertrag) abgeben. Die Störerhaftung kann jedoch entfallen, sobald volljährige Kinder im Haushalt Zugang zum Internetanschluss haben.

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