ARtradeHub – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Anlegern können wir aus unterschiedlichen Gründen nur dringend davon abraten, Handelsgeschäfte über die Firma ARtradeHub (artradehub.com) durchzuführen. Auf ihrer Internetseite wirbt die Firma ARtradeHub damit, dass Anleger mit Aktien, Devisen, Optionen und Kryptowährungen handeln könnten, wobei auch der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und der Handel mit Währungspaaren (Forex) möglich wäre.

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform ARtradeHub fungiert eine Firma ARtradeHub Ltd., die auf Dominica unter der Adresse: 8 Copthall, Roseau Valley 00152, The Commonwealth of Dominica, angeblich ihren Sitz hat.

Die Firma ARtradeHub wirbt auch damit, dass sie als bester Broker in der Vergangenheit ausgezeichnet worden wäre. Im Übrigen würde sie über Niederlassung in England und in den Vereinigten Staaten verfügen. In England wäre sie unter der Adresse: Irvington, Carlisle CA6 4NW, United Kingdom, ansässig und in den Vereinigten Staaten unter der Adresse: 9030 Metropolitan Ave, Queens, NY 11374, United States.

Erreichbar ist die Firma ARtradeHub unter der Emailadresse: support@artradehub.com.

Wir raten deshalb von entsprechenden Anlagen über die Handelsplattform ARtradeHub ab, da bereits der Sitz der Betreibergesellschaft, ARtradeHub Ltd., auf Dominica und die angegebene Adresse böses erahnen lassen. Unter der angegebenen Adresse auf Dominica waren in der Vergangenheit bei seitens unserer Kanzlei bearbeiteten Fälle mehrfach lediglich Briefkastengesellschaften gemeldet. Darüber hinaus spricht auch der Sitz der Firma ARtradeHub Ltd. auf einer Offshore-Insel nicht für die Seriosität der Handelsplattform.

Überprüft man dann, ob sich unter der seitens der Firma ARtradeHub angegebenen Adresse in England eine Niederlassung befindet, so stellt man fest, dass unter der Adresse in England keine Niederlassung der Firma ARtradeHub ist.

Es existiert in England zwar eine Firma „ARtradeHub Ltd.“, diese ist jedoch an einer ganz anderen Adresse eingetragen bzw. tätig.

Schließlich fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma ARtradeHub Ltd. sind. Ein solcher Hinweis ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Im Übrigen verfügt die Firma ARtradeHub über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer anderen Aufsichtsbehörde, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und für Anleger abzuwickeln. Jede Internethandelsplattform, die Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt eine entsprechende Genehmigung. Agieren Firmen, wie die ARtradeHub ohne Erlaubnis, dann handeln sie unerlaubt.

Das entsprechende Handeln ohne Genehmigung spricht dafür, dass die entsprechende Firma unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agiert.

Soweit in Deutschland seitens der Firma ARtradeHub Finanzdienstleistungen für deutsche Anleger erbracht werden, stellt dies einen Verstoß gegen geltendes deutsche Recht dar. Die Genehmigungspflicht ist nämlich im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt und soll Anleger vor unseriösen Anbietern schützen.

Finanzdienstleister, wie die Firma ARtradeHub, müssen einen Genehmigungsantrag stellen, dem eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen sind und durchlaufen ein komplexes und schwieriges Genehmigungsverfahren, in dem u. a. ihre Seriosität überprüft wird. Sehen Anbieter von Finanzdienstleistungen, wie die Firma ARtradeHub, von vornherein von einem entsprechenden Genehmigungsantrag ab, dann lässt sich daraus ableiten, dass diese Firma unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agiert, da sie offensichtlich die Firmenhintergründe verschleiern will.

Anleger, die bei der Plattform ARtradeHub investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema