Arzt und Patient - Eine Zweckverbindung in Zeiten der Reformen

  • 2 Minuten Lesezeit
Es schallt deutlich aus allen Wäldern. Das einst so gefestigte Verhältnis zwischen Patient und Mediziner gerät im Strudel vieler Reformen ins wanken. Der Kunde ist nicht mehr ohne weiteres König. Und auch ist nicht mehr jeder Kunde gleicht hierbei dem anderen. Zunächst erscheint es sowohl für den Arzt, als auch für den Patienten nahezu unmöglich, die ständig hereinbrechenden Neuerungen zu erfassen und gedanklich auch richtig umzusetzen. Das Unwissen und das Ungewisse bilden hierbei auf beiden Seiten den Katalysator für Misstrauen und Zurückhaltung. Sofern es sich ein niedergelassener Arzt nicht erlauben kann, nur Privatpatienten zu behandeln, wird er durch zahlreiche Reglementierungen der Krankenkassen geradezu in die Lage versetzt, ungewollt immer weniger qualitativ hochwertige Medizin anbieten zu können. Aus Sicht der großen Krankenhäuser wird der Patient gezwungenermaßen teilweise nur noch zu einem betriebswirtschaftlichen Faktor degradiert. Das Krankenhaus als „Profit Center“? Eine wahrlich unschöne Aussicht. Es verwundert deshalb kaum, dass Patienten, welche mehr und mehr Abstriche hinsichtlich etwaiger Leistungen hinnehmen müssen, von einem Arztbesuch, sofern er nicht dringend erforderlich ist, Abstand nehmen. Das gespaltene Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist der Nährboden für die steigende Anzahl einschlägiger Haftungsverfahren bei Gericht. Es kann davon ausgegangen werden, dass pro Tag und Patient 1, 7 Fehler gemacht werden. Die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers im stationären Bereich liegt bei ca. 3%. Die Anzahl der gegen Ärzte gerichteten Haftpflichtansprüche ist seit den  60er Jahren aus unterschiedlichsten Gründen massiv angestiegen. In heutiger Zeit beträgt sie jährlich mehr als 100.000. Die einschlägigen Haftpflichtversicherer mussten 2003 über 300 Mio. Euro Schadenersatz leisten. Tendenz steigend. 1989 waren es noch 70 Mio. Euro. Den Löwenanteil hier tragen die Spätfolgen ärztlicher Behandlung. Welche Ursachen in diesem Anstieg liegen, kann weitestgehend nur vermutet werden. Ein Grund ist sicher das wachsende Unbehagen auf beiden Seiten. Eines ist gewiss: Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient dürstet mehr und mehr nach einem Dialog der Parteien, um das nötige Verständnis für die jeweils andere Seite überhaupt entwickeln zu können. Die Erwartungshaltung an den „garantierten“ medizinischen Erfolg steigt. Die vermeintliche Unfehlbarkeit des Arztes wird in der Bevölkerung mehr und mehr kritischer gesehen, berechtigt oder unberechtigt. Nur durch ständiges Qualitätsmanagement und dem unbedingten willen zum Dialog kann ein effektives Gesundheitssystem den Wandel der Zeit überstehen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Förthner

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten