Arzthaftung: Fehlgeschlagene 5-fach-Impfung

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Oberlandesgericht Dresden – vom 18. Juli 2016

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene 5-fach-Impfung gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis und Hepatitis, OLG Dresden, Az. 4 U 2014/15

Chronologie

Die Klägerin ist Asthmatikerin und litt im Herbst 2011 an einer schweren Bronchitis. Der Beklagte, ihr Hausarzt, impfte sie daraufhin gegen Influenza sowie Pneumokokken. Da sich die Beschwerden nicht besserten, erhielt sie einige Wochen später weitere Impfungen. Aufgrund anhaltender Schmerzen begab sie sich in eine Klinik, wo eine proximale Lähmung und Rückbildung der Armmuskulatur sowie eine Scapula alata festgestellt wurden.

Verfahren

Das Landgericht Leipzig hatte sich bereits mit dem Vorfall befasst (Az. 8 O 3790/12) und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat Dresden sah zumindest den Vorwurf fehlerhafter Aufklärung sowie die Frage als erheblich an, ob der Arzt die Aufklärung an eine Arzthelferin delegieren könne und schlug den Parteien einen Vergleich im fünfstelligen Eurobereich vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

In Arzthaftungsprozessen bieten sich häufig Hinterfragungen erstinstanzlicher Urteile durch die Obergerichte an, so wie hier. So kommt die Klägerin wenigstens doch noch zu ihren begehrten Ansprüchen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


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