Arzthaftung: Fehlgeschlagene LASIK-Augenoperation nach Kurzsichtigkeit

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Landgericht Köln – vom 23. Juni 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene LASIK-Augenoperation nach Kurzsichtigkeit; LG Köln, Az.: 25 O 250/14

Chronologie:

Der Kläger litt unter einer Kurzsichtigkeit. Es bestanden rechts -3,50 und links -4,00 Dioptrien. Er entschied sich deshalb für eine LASIK-Operation bei dem Beklagten. Ziel der Operation war es, dass der Kläger keine Brille mehr tragen brauche. Seit der Operation besteht nun jedoch eine Weitsichtigkeit von +2,50 Dioptrien auf beiden Seiten. Es wird ein Bedienungsfehler am Lasergerät vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Köln hat ein augenärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis stellt der Gutachter u.a. fest, dass der Kläger darüber hätte aufgeklärt werden müssen, dass eine vollständige und dauerhafte Brillenfreiheit durch die Operation nicht möglich gewesen ist. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich auf einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich zu einigen. Diesem Vorschlag ist der Kläger nicht nachgekommen, so dass das Gericht den Prozess und die Beweisaufnahme nunmehr weiterführen wird.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In Arzthaftungsprozessen schlagen Gerichte gerne eine vergleichsweise Lösung mit einer Pauschalabgeltung vor. Beide Parteien haben sodann die Möglichkeit, diesem Vergleichsvorschlag näherzutreten, oder ihn abzulehnen. In der Regel beinhalten die Vergleichsvorschläge der Gerichte in angemessener Art und Weise das für beide Seiten bestehende Prozessrisiko, das auf der vorgenommenen Beweisaufnahme beruht. In Einzelfällen, so wie hier, sind die vom Gericht vorgeschlagenen Beträge allerdings untersetzt. In diesen Fällen kann der geschädigte Patient diesen nicht akzeptieren, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.


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