Arzthaftungsrecht in der Praxis: erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht München I

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht München I 

Peroneusparese nach Korrektur-Spondylodese, 20.000,- Euro; LG München, Az.: 9 O 3449/14

Chronologie

Der Kläger erlitt 2009 einen Bandscheibenvorfall im Bereich L 4/5. Es war ein operativer Eingriff erforderlich, der aber nicht erfolgreich war. Nach der Korrekturoperation trat eine Peroneusparese im linken Fuß auf. Der Grad der Behinderung des Klägers beträgt 50.

Verfahren

Das Landgericht München I hat ein neurochirurgisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt. Im Ergebnis kommt der Sachverständige zu einem Behandlungsfehler: Es sei keine zeitnahe Revisionsoperation im Hinblick auf die Lage der Pedikelschraube erfolgt. Die Fußheberparese sei ursächlich auf diese Lage zurückzuführen. Insgesamt schlug das Gericht sodann den Parteien einen Vergleich über pauschal 20.000,- Euro vor, von denen 15.000,- Euro auf das Schmerzensgeld anzurechnen seien.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Fußheberparesen belasten den Betroffenen ganz erheblich in seiner allgemeinen Lebensführung. Ein Schmerzensgeld im unteren fünfstelligen Eurobereich dürfte daher den Mindestregulierungsbetrag einer solchen Schädigung darstellen. Das Gericht hatte allerdings auch zu berücksichtigen, dass der Kläger zuvor bereits einen Grad der Behinderung von 30 hatte, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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