Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, was ist das genau? Werden damit die Patientenrechte bedient? Wer wird im Falle des Medizinstrafrechts der Betroffene, wer der Geschädigte sein? Das Arztstrafrecht und das Medizinstrafrecht sind die Schnittstellen von dem gewöhnlichen Strafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht sowie dem Medizinrecht aber auch dem Medizinprodukterecht. Die Voraussetzungen für die Bearbeitung dieses Rechtsgebiets sind hoch: So sollte der Rechtsanwalt und Fachanwalt zum einen über eine langjährige Erfahrung verfügen, aber auch über eine medizinische Grundausbildung oder ein tiefgründiges medizinisches Verständnis und natürlich eine Fachanwaltschaft. Arztstrafrecht beschäftigt sich in erster Linie mit allen Fällen der fahrlässigen Körperverletzung durch den Arzt, mit der fahrlässigen Tötung des Patienten.

Das Arztstrafrecht befasst sich aber auch mit Delikten, die den Arzt in seiner Berufsausübung ständig widerfahren: Abrechnungsbetrug, Korruptionsstrafrecht, Vorteilsnahme, Betrug, Steuerhinterziehung, Arzthaftungsfälle, Unterschlagung, Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht des Patienten.

Das Arztstrafrecht enthält auch Vorwürfe zum unerlaubten Schwangerschaftsabbruch, zur Kastration und Sterilisation. Wenn dem Arzt bei der Durchführung seines Berufs ein Strafvorwurf gemacht wird, sollte sich der Arzt dringend einen Fachanwalt für Strafrecht zur Seite nehmen. Wenn es sich um Tötung auf Verlangen handelt, wenn ihm ein Vorwurf der Sterbehilfe gemacht wird, sollte der Arzt einen Fachanwalt beauftragen, ihn zu verteidigen. Denn die direkte Sterbehilfe ist auch noch dann strafbar, wenn man die Vorschrift des § 217 StGB zugrunde legt.

Bei der indirekten Sterbehilfe liegt Straffreiheit vor, wenn sich die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte, aber mögliche bzw. unvermeidbare Nebenfolge einer auf ein anderes therapeutisches Ziel gerichteten ärztlichen Maßnahme darstellt. Aber auch die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, strafbare Werbung und weitere Aussagedelikte gehören zu den Bereichen, in denen der Arzt einen Fachanwalt für Strafrecht braucht. Die Hauptanwendungsfälle der Körperverletzungsformen durch Ärzte, die dann auch zu einer strafrechtlichen Angelegenheit führen, bei denen der Arzt den Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, sind sicherlich im Bereich der Gynäkologie zu finden. Natürlich sind auch Konstellationen von Strafrecht und Arztstrafrecht denkbar, in denen die unterlassene Hilfeleistung als Deliktsform vorliegt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwälte Zipper & Partner

Beiträge zum Thema