Elektronische Kasse, Manipulation: Rechtsfolgen

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Die Steuerhinterziehung, die bei einer Kassenmanipulation und der Software nachher in Betracht kommt, ist nur eine der Rechtsfolgen der Elektronischen Kasse und deren Manipulation. Dazu könnten auch ein gewerbsmäßiger Betrug oder eine Urkundenfälschung kommen.

Nicht gesichert ist die Frage des Computerbetrugs, wenn man eine Elektronische Kasse manipuliert.

Gerade in Restaurants und bei Gastwirten, aber auch in anderen Branchen, in denen der unbare Zahlungsverkehr die Regel ist, gibt es softwarebasierte, computergesteuerte Registrierkassen. Diese Elektronischen Kassen sind ein Muss. Sie sind teilweise immer online und auch über Bluetooth ansteuerbar. Sie sollen sowohl dem Händler als auch dem Kunden den Zahlungsverkehr erleichtern.

Insbesondere aber erleichtern diese digitalen Registrierkassen dem Finanzamt die Überwachung und Überprüfung der Kassenführung.

Es bedarf nur eines Tastendrucks und schon stehen sämtliche Daten bereit und versetzen den Unternehmer – aber eben auch die Finanzbehörden – jederzeit und von jedem Ort aus in die Lage, aktuell über seine Umsatzzahlen informiert zu sein. Diese Kassensysteme sind durch gezielte Kassenmanipulation besonders anfällig.

Der Eingriff in die Software der Elektronischen Kasse kann einen Computerbetrug im Sinne des § 263a StGB darstellen, wenn man einen Datenverarbeitungsvorgang verändert. Die sich daraus ergebenden Folgen sind derzeit in der Prüfung von Hauptzollamt, Staatsanwaltschaften und insbesondere der Straf- und Bußgeldstellen der entsprechenden Finanzämter.

Kassenmanipulation ist ein betrügerisches Verhalten und kann dann auch zur Steuerhinterziehung führen. Dabei droht sogar Gefängnis. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz muss aber auch der verantwortliche Geschäftsführer des Software-Hauses mit einer Strafe rechnen.

So musste der Softwareanbieter in einem speziellen Fall einer Software, deren Name hier nicht genannt wird, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestraft werden. Er haftete für die hinterzogenen Steuern des eigentlichen Steuerhinterziehers.

Die Kassenmanipulation führt also zur Steuerhinterziehung und sollte nicht vorgenommen werden. Die Finanzbehörden sind mittlerweile über die Möglichkeiten der Kassenmanipulation informiert.

Wichtig ist, dass eine Kasse nur dann den neuen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, wenn jede Änderung an den Daten dokumentiert bzw. protokolliert wird. Registrierkassen, die diese Voraussetzungen und die Archivierung der Daten für 10 Jahren nicht erfüllen, sind umgehend aufzurüsten.

Lassen Sie sich als betroffener Gastwirt, Apotheker, Arzt, Händler oder Hotelier professionell beraten und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen.

Für den Fall, dass Sie wegen des Verdachts der Manipulation einer Elektronischen Kasse angeschrieben werden, wenden Sie sich gerne an den Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper.


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