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Aschermittwoch bei der German Pellets GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Aschermittwoch bei der German Pellets GmbH: Das Unternehmen ist insolvent. Die Anleger müssen nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 10. Februar 2016 mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Insolvenzantrag statt Gläubigerversammlung: Der Aschermittwoch verlief für die German Pellets GmbH und die Anleger der Anleihe 2011/16 ganz anders als ursprünglich geplant. Denn eigentlich sollten die Anleger u.a. über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe abstimmen. Nachdem die Versammlung kurzfristig abgesagt worden war, kam der Insolvenzantrag der German Pellets GmbH nicht mehr überraschend. „Überraschend ist allerdings, dass das Amtsgericht Schwerin den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung abgelehnt und stattdessen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet hat. Das bedeutet, dass nun zunächst die vorläufige Insolvenzverwalterin über die Geschicke des Unternehmens entscheidet. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung hätte weiter die Geschäftsführung mit Hilfe eines Sachwalters die Regie geführt“, erklärt Rechtsanwalt Looser, Brüllmann Rechtsanwälte.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun u.a. prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nach Angaben des Unternehmens wäre damit im Mai zu rechnen. Dann müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Wie viel Geld die Gläubiger dann noch wiedersehen, hängt von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Mit finanziellen Verlusten müssen die Anleger allerdings rechnen“, sagt Rechtsanwalt Looser.

Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Über drei Anleihen sammelte die German Pellets GmbH mehr als 220 Millionen Euro ein. Rund 42 Millionen Euro haben die Anleger in Genussrechte investiert. Nach verschiedenen Medienberichten über wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens dürften noch zahlreiche weitere Gläubiger Forderungen gegen die German Pellets GmbH haben.

„In dieser Situation sollten die Anleger nicht nur auf eine möglichst hohe Quote im Insolvenzverfahren hoffen, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend prüfen lassen. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommt dabei in Betracht“, so Rechtsanwalt Looser.

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Brüllmann Rechtsanwälte


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