Asia BitChange Money – Achtung gemäß BaFin

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Erneut ist eine Internethandelsplattform, nämlich Asia BitChange Money ins Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geraten.

Über die Webseite cexasia.pro wird Anlegern ein Handel in Kryptowährungen offeriert.

Auf der Internetseite wird auch beschrieben, dass Asia BitChange Money den Handel mit bis zu 10-facher Hebelwirkung ermöglicht, in dem es Händlern den Zugang zum Peer-to-Peer-Finanzierungsmarkt ermöglicht.

Auch wird dargestellt, dass es die Börse von Asia BitChange Money einfach macht, den Kryptomarkt zu erforschen, Bitcoin und andere Kryptos zu kaufen und ein Portfolio für die Zukunft des Geldes aufzubauen und es wird auf eine leistungsstarke Krypto-Handelsplattform, die Erfahrung auf professionellem Niveau bietet, verwiesen.

Aber Warnung der BaFin

Allerdings warnt die BaFin vor Anlagen über Asia BitChange Money. Es würde der Verdacht bestehen, dass die Verantwortlichen ohne Genehmigung der BaFin Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, so die BaFin.

Sonstige Gründe zur Vorsicht 

Bereits die Mahnung der BaFin sollte Anleger zur Achtsamkeit mahnen.

Auf der Webseite ist auch kein Impressum, das den gesetzlichen deutschen Vorgaben entspricht, vorhanden.

Soweit eine Einsicht auf der Webseite ohne Anmeldung möglich ist, wird nur eine Asia BitChange Money genannt.

Ein Handel in Kryptowährungen ist auch mit hohen Risiken verbunden. Seien Sie also vorsichtig, wenn Ihnen ohne Aufklärung über Risiken hohe Gewinne versprochen werden.

Handelsalternativen für Anleger 

Soweit laut BaFin ohne ihre Genehmigung Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, kann dies für einen Anleger einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) auslösen.

Auch andere Ansprüche sind denkbar, etwa wenn Ihnen ein im Handelskonto der Plattform ausgewiesenes Guthaben nicht ausbezahlt wird.

Wenn Sie Anlagen über Asia BitChange Money getätigt und Probleme haben, bietet Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ihre Hilfe an und berät Sie zu sämtlichen Optionen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 16.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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