Aspecta Lebensversicherung AG – jetzt durch Widerspruch aus Lebensversicherungsverträgen aussteigen

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Viele Lebensversicherungen wurden zum Verlustgeschäft

Für viele Verbraucher rentierten sich Lebensversicherungsverträge nicht, da die von Versicherern wie der Aspecta versprochenen hohen Renditen regelmäßig ausblieben. Diese hatte den Verbrauchern versprochen, durch risikoreiche Finanzgeschäfte hohe Renditen erzielen zu können. Das geschah wegen der schlechten Lage an den Finanzmärkten jedoch regelmäßig nicht. Die vom Versicherten zu zahlenden Beiträge blieben jedoch auch bei schlechter Entwicklung der Verträge unverändert hoch. So wurden Lebensversicherungen für viele Verbraucher zum lästigen Verlustgeschäft.

Fortbestehendes Widerspruchsrecht als attraktive Möglichkeit zum Ausstieg!

Versicherten kommt es daher äußerst gelegen, dass Versicherungsunternehmen in den Jahren zwischen 1994 und 2007 tausendfach fehlerhaft über das Widerspruchsrecht zu Lebensversicherungsverträgen belehrten. Im Falle einer fehlerhaften und ungültigen Belehrung kann dem Vertrag nämlich noch heute widersprochen werden. Dann können sich die Versicherten ohne Verluste von ihrem ungeliebten Vertragsverhältnis trennen. Würde, was durchaus möglich ist, vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, hätte der Versicherer nur den sogenannten Rückkaufswert rückzuerstatten. Dieser liegt wegen der schlechten Entwicklung der Versicherungen regelmäßig deutlich unter dem ursprünglich investierten Betrag.

Wird dem Vertrag jedoch widersprochen, hat der Versicherer die volle investierte Summe lediglich abzüglich einer Verwaltungsgebühr und eines Risikoanteils zu erstatten. So wird ein Ausstieg ohne Verluste möglich! Zu prüfen bleibt, ob die Fehlerhaftigkeit der Belehrung deren Ungültigkeit nach sich zieht.

Auch die Aspecta Lebensversicherung AG belehrte ihre Kunden fehlerhaft

Unserer Kanzlei vorliegende Verträge der Aspecta enthalten Fehler. Ob diese zur Ungültigkeit der Belehrung führen, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Das Vorliegen von Fehlern in den Verträgen stellt jedoch erste Anhaltspunkte für eine Ungültigkeit dar. Im Folgenden stellen wir beispielhaft einen Fehler der Belehrungen der Aspecta dar. Versicherungsnehmer, die diesen Fehler in ihren Unterlagen finden, sollten unsere Kanzlei umgehend konsultieren.

Kein Hinweis auf Form des Widerspruchs in Belehrungen der Aspecta Lebensversicherung AG

In den Belehrungen der Aspecta wird lediglich darauf hingewiesen, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genüge. In welcher Form dieser zu erheben ist, ob also etwa Schriftform oder Textform erforderlich sind, wird nicht näher erläutert. Nach geltendem Recht hat ein Widerspruch in Textform zu erfolgen, ein Hinweis darauf konnte hier nicht entbehrlich sein. Aus der von der Aspecta verwendeten Formulierung hinsichtlich der Absendung des Widerspruchs, kann der Versicherungsnehmer kaum schließen, dass dieser in Textform zu erheben ist. Die Belehrung ist damit an dieser Stelle unvollständig. Ihre Gültigkeit ist daher zweifelhaft.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Widerspruch durch unsere Experten

Als im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrene Kanzlei sind wir der ideale Partner für Ihren erfolgreichen Ausstieg aus unattraktiven Lebensversicherungen. Zahlreichen Verbrauchern haben wir bereits einen Ausstieg ermöglichen können und sind sicher, auch in Ihrem Fall erfolgreich zu sein. Sollten Sie den oben dargestellten Fehler in Ihrem Vertrag finden, liegt ein erster Anhaltspunkt für ein fortdauerndes Widerspruchsrecht vor. Durch die kompetente und an Ihren individuellen Bedürfnissen orientierte Vertretung unserer Kanzlei, wird Ihnen ein unkomplizierter Ausstieg ermöglicht werden können.

Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir eine kostenfreie und völlig unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns einfach!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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