MLP Lebensversicherung AG – durch Widerspruch aus lästigen Lebensversicherungsverträgen aussteigen

  • 3 Minuten Lesezeit

Tausende Lebensversicherungen in Deutschland wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen ablösbar

Versicherer wie die MLP Lebensversicherung AG sehen sich momentan mit Widerspruchserklärungen zu seit Jahren laufenden Lebensversicherungsverträgen konfrontiert.

Zahlreiche Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können nämlich noch heute ihr im Normalfall 30-tägiges Widerrufsrecht ausüben. Ihnen eröffnet sich durch fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen unverhofft die Möglichkeit, aus unattraktiven Alt-Verträgen auszusteigen. Hier lässt sich bares Geld sparen.

In den fraglichen Jahrgängen wurden Verbraucher tausendfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Damit wurde der Weg für einen Ausstieg nach Ablauf der Widerspruchsfrist bereitet. Diese beginnt im Falle einer fehlerhaften Belehrung nämlich nicht zu laufen. Damit entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht.

Warum lohnt sich ein Widerspruch?

Für viele Versicherungsnehmer liegt das mittlerweile auf der Hand. Die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen sind ausgeblieben, die zu zahlenden Beiträge blieben jedoch gleich. Die Verträge entwickelten sich daher für viele Verbraucher zum Verlustgeschäft. Eine Kündigung ist indes keine finanziell sinnvolle Option, da die vom Versicherer rückzuzahlende Summe, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering ist. Wird dem Vertrag jedoch widersprochen, kann sich der Verbraucher fast die gesamte eingesetzte Summe rückerstatten lassen. Lediglich einen Risikoanteil und Verwaltungsgebühren kann der Versicherer einbehalten.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen auch bei der MLP Lebensversicherung AG

Auch bei der MLP gibt es Fehler in Widerspruchsbelehrungen, die zu einem Fortbestand des Widerspruchsrechts führen können. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fehler dieser Verträge dar. Versicherungsnehmer, die diesen in ihren Unterlagen finden, sollten unsere Experten konsultieren.

Verwirrende Darstellung zur Länge der Widerspruchsfrist in Belehrungen der MLP Lebensversicherung AG

In den Verträgen der MLP heißt es: „Gemäß § 5 VVG können Sie dieser Abweichung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen. Widersprechen Sie dieser Abweichung nicht, gelten die Daten des Versicherungsscheins als genehmigt.“ Unmittelbar danach heißt es unter der Überschrift „Widerspruchsrecht“: Nach § 5 a VVG steht Ihnen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu.“

Die Belehrung ist aufgrund Ihrer Anordnung äußerst verwirrend für den Verbraucher. Er kann nicht auf den ersten Blick erkennen, ob sein Widerspruchsrecht einen Monat oder nur 14 Tage lang ausüben kann. Durch die mangelnde Hervorhebung der Formulierung für die Abweichung kann ohne Weiteres der Eindruck entstehen, die Widerspruchsfrist betrage einen vollen Monat. Die Belehrung ist daher schon aufgrund ihrer Aufmachung und Übersichtlichkeit mangelhaft. Ihre Gültigkeit ist äußerst zweifelhaft.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den erfolgreichen Widerspruch

Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück und sind daher der ideale Partner für Ihren erfolgreichen Widerruf. Als Versicherungsnehmer der MLP sollten Sie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch unsere Experten veranlassen. Von einem eigenmächtigen Vorgehen raten wir Versicherungsnehmern ab. Auch wenn das Vorliegen von Fehlern erste Anhaltspunkte für eine Widersprechbarkeit des Vertrags liefert, kommt es für einen erfolgreichen Widerspruch stets auch auf ein professionelles Vorgehen gegenüber dem Versicherungsinstitut an. Bei Werdermann | von Rüden sind wir sicher, Ihnen einen schnellen und erfolgreichen Ausstieg ermöglichen zu können.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.

2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.

3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten