Asset Deal einer GmbH ohne notariell beurkundeten Gesellschaferbeschluss bei Liquidation möglich

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Entscheidung des BGH vom 8.1.2019

Bis zu dem Urteil des BGH galt nach der herrschenden Meinung § 179 a AktG entsprechend für GmbHs, was zur Folge hatte, dass der Gesellschafterbeschluss über einen sogenannten Asset Deal notariell beurkundet werden musste. Bei einem Asset Deal werden die Vermögensgegenstände der Gesellschaft einzeln verkauft und nicht wie bei dem Share Deal die GmbH-Anteile übertragen.

Bisher wäre ein Kaufvertrag über die Gesamtheit der Vermögensgegenstände einer GmbH schwebend unwirksam gewesen, wenn der Gesellschafterbeschluss zu dem Verkauf nicht von einem Notar beurkundet gewesen wäre. Nach Meinung des BGH reicht es jedoch, wenn der Geschäftsführer für den Verkauf einen zustimmenden Gesellschafterbeschluss herbeiführt. Diesen Beschluss benötigt der Geschäftsführer jedoch auch dann, wenn die Zustimmungspflicht nicht in der Satzung niedergeschrieben ist.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt die entsprechende Anwendung von § 179 a AktG nur dann in Betracht, wenn eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen veräußere, ohne dass über die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch die Gesellschafter zuvor entschieden worden sei. Haben aber die Gesellschafter bereits über die Liquidation – oder über den Verkauf des gesamten Vermögens der GmbH – beschlossen, fehlt es an einer Regelungslücke, die § 179 a AktG schließen müsste.

Argument des BGH

Eine Analogie lehnt der BGH unter anderem deswegen ab, weil die Gesellschafter einer GmbH weniger schützenswert sind als die Aktionäre. Zum einen stehen den GmbH-Gesellschaftern Auskunfts- und Informationsrechte zu. Zum anderen soll § 179 a AktG die Aktionäre davor schützen, dass bei einem so wesentlichen Geschäftseingriff, wie den Verkauf des ganzen Betriebs, übergangen zu werden. 

Da bei einer GmbH ein solches Geschäft stets der Zustimmung der Gesellschafter bedarf, sind diese ausreichend geschützt.

Für die Praxis bedeutet die Entscheidung Klarheit und Rechtssicherheit bei Asset Deals von GmbHs.



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