Astragon-Abmahnung durch NIMROD Rechtsanwälte wegen Landwirtschafts-Simulator erhalten – was tun?

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Astragon Software Abmahnung durch NIMROD Rechtsanwälte wegen Landwirtschafts-Simulator erhalten – was tun?

Eine NIMROD-Abmahnung für Astragon Software bekommen? – keine Sorge! Kühlen Kopf bewahren!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien.

Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Erstberatung an.

Wir helfen Ihnen gerne!

Abmahnung Astragon Software wegen Landwirtschafts-Simulator erhalten? Wir wollen Ihnen helfen und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

1. Was ist eine Abmahnung Astragon Software durch NIMROD Rechtsanwälte?

Der Vorwurf: „illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss“

In der Regel verlangen NIMROD Rechtsanwälte eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages.

Bitte beachten Sie, das jeder Fall ein Einzelfall und vor allem anders ist!

2. Was sollten Sie bei einer Abmahnung von Astragon Software nicht tun?

Bleiben Sie nicht untätig!

Es handelt sich nicht um die klassische Internet-Abzocke. Hier sind Profianwälte am Werk. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf. Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter, Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden Sie nicht erfahren, ob es sich um einen fachkundigen Juristen für Urheberrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

3. Was sollten Sie tun?

Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Notieren Sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.

Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.

4. Was wir für Sie tun?

Wir sind seit Jahren Experten auf diesem Gebiet und können aus der Erfahrung von mehreren tausend Abmahnungen sehr gut einschätzen, ob und was man in Ihrem Falle tun kann. Diese Einschätzung nehmen wir in Rahmen einer kostenlosen Erstberatung vor.

Sollten Sie beispielsweise nachweisen können, dass Sie den fraglichen Download selbst nicht vorgenommen haben und mehrere Personen Zugriff auf Ihren Wlan haben, so steigen Ihre Chancen ganz erheblich, dass Sie nicht als Täter oder Mittäter einer Urheberrechtsverletzung zulasten von Astragon Software GmbH u. a. haften. Wenn Sie dann noch weitere Obliegenheiten beachtet haben, dann haften Sie womöglich gar nicht, nicht einmal als Störer.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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