ATGB-Abmahnung Borussia Dortmund durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

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Erneut wurde unsere Rechtsanwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine ATGB-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky beauftragt. Abgemahnt wird im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

In der Abmahnung geht es – wie immer in derartigen ATGB-Abmahnungen – darum, dass unsere Mandantschaft unerlaubter Weise Tickets zu Spielen des BVB auf einer nichtautorisierten Plattform (vorliegend: eBay) zum Kauf angeboten haben soll. Dies stelle einen Verstoß gegen die ATGB (AGB) dar, in denen derartige Weiterverkäufe unter strenge Auflagen gestellt werden. Unter anderem müsse in jedem Angebot eine Abbildung der ATGB erfolgen.

Forderungen

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500,00 €

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sodann sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen könnte. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auch nicht ignorieren, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen könnten.

Stattdessen ist es ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher beigelegt werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.  

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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