Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt für Borussia Dortmund ab

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1. Worum geht es?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA verstoßen zu haben. Konkret sollen die Abgemahnten Tickets über den Schwarzmarkt weiterverkauft haben.

2. Was verlangt die abmahnende Kanzlei?

Die Rechtsanwälte von Becker Haumann Mankel Gursky fordern für Borussia Dortmund

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • und die Zahlung von 250 €.

Wir raten Ihnen jedoch ab, etwas zu unterzeichnen oder zu zahlen, denn die vorgefertigte Unterlassungserklärung ist viel zu weit gefasst, was wiederum später enorme Vertragsstrafen nach sich ziehen kann.

3. Wie sollte ich richtig auf die Abmahnung reagieren?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, dann handeln Sie bitte nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst alles durch einen Anwalt prüfen.

Oftmals werden auch unberechtigte Abmahnungen verschickt. Auch in diesem Fall ist es fraglich, ob Borussia Dortmund hier einfach Abmahnungen verschicken kann. Hier wird davon gesprochen, dass der Abgemahnte gegen einen geltenden Vertrag verstoßen hat und damit Borussia Dortmund vertragliche Ansprüche geltend machen kann. Jedoch ist der Abgemahnte Verbraucher und kein gewerblicher Tickethändler und hat somit auch keinen Vertrag mit dem BVB eingegangen.

Weiterhin wurden die Tickets auch nicht durch den Abgemahnten erworben, sondern waren lediglich ein Geschenk. Es ist also fraglich, ob die Forderungen gerechtfertigt sind.

Wenn Sie sich auch in einer ähnlichen Situation befinden, dann kann ich Ihnen gern mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen helfen. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bin ich aufgrund regelmäßiger Fortbildungen auch stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Unterschreiben oder zahlen Sie nichts vorschnell!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom BVB wegen angeblichem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben, dann kontaktieren Sie einfach die Kanzlei Dr. Newerla.

Unser oberstes Ziel lautet: kein Geld für die Abmahner!

Wir vertreten Sie gern bundesweit und das auch zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen. Rufen Sie uns ganz unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an. Von Vorteil wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da dadurch die Einarbeitung in Ihren individuellen Fall erleichtert wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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