Atlantic MS Hammonia Pescara: Schadensersatzansprüche der Anleger

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Alles andere als besinnliche Feiertage dürften die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Hammonia Pescara zum Ausklang des Jahres 2016 erlebt haben. Der Schiffsfonds ist insolvent, das Insolvenzverfahren wurde am 22. Dezember 2016 am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67g IN 480/16). Die Beteiligung der Anleger, immerhin betrug die Mindesteinlage 15.000 Euro, kann komplett verloren sein.

„Was die Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Pescara erleben, ist leider kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren gab es bei Schiffsfonds eine regelrechte Welle von Insolvenzen, die nun auch diese Fondsgesellschaft erwischt hat. Für die Anleger bedeutet eine Insolvenz immer wieder hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust, wenn sie sich nicht wehren“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds fanden ihren Ausgangspunkt zumeist in der weltweiten Finanzkrise 2008. Aufgrund sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten brachen die Charterraten ein und die Kalkulationen der Fondsgesellschaften waren über den Haufen geworfen. Was dann oft mit ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger begann, endete in der Pleite.

In dieses Szenario wurde im Grunde genommen der Schiffsfonds MS Hammonia Pescara vom Emissionshaus Atlantic platziert. Dennoch wurden in den Anlageberatungsgesprächen die Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als gleichzeitig gewinnträchtige und sichere Geldanlage beworben. Risiken bestanden aber auch schon vor dem Ausbruch der Finanzkrise. Diese liegen z. B. in den langen Laufzeiten, der erschwerten Handelbarkeit der Anteile, dem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere in der Möglichkeit des Totalverlusts- „Dass eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko nicht sicher und schon gar nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist, liegt auf der Hand. Allerdings wurden diese aufklärungspflichtigen Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen, um die Fondsbeteiligung den Anlegern schmackhaft zu machen. Daraus können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Jansen.

Zudem sind bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig auch üppige Provisionen an die Banken geflossen. „Auch diese können nach der sog. Kick-Back-Rechtsprechung des BGH aufklärungspflichtig sein“, so Rechtsanwalt Jansen.

Für Anleger leckgeschlagener Schiffsfonds bestehen aufgrund von Beratungsfehlernhäufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht


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