Atlas Vermögensverwaltung – Seriosität fraglich
- 3 Minuten Lesezeit
Mit dem Portal atlas-vv.com ist ein weiterer Onlineanbieter von u.a. vermeintlichen Festgeldanlagen im Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Mit Ausführungen auf der Webseite wie, dass man auf die Expertise in der Vermögensverwaltung vertrauen soll und mit individuellen Lösungen, fundierten Marktanalysen und einem Fokus auf die finanziellen Ziele von einem man die Grundlage für einen langfristigen Erfolg von einem schaffe, wird versucht, Vertrauen bei Anlegern zu erwecken.
Auch wird damit geworben, dass man mit Atlas Vermögensverwaltung auf individuelle Finanzlösungen, die perfekt auf die Bedürfnisse von einem abgestimmt sind, setzen würde und es das Ziel sei, das Vermögen von einem nicht nur zu schützen, sondern auch nachhaltig zu vermehren und dabei Transparenz, Vertrauen und eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden im Mittelpunkt stehen würden.
Angeboten werden neben einer Vermögensverwaltung u.a. Festgeldanlagen.
Doch zu Atlas Vermögensverwaltung Warnhinweis der BaFin
Allerdings hat die Bafin vor Anlagen bei der Atlas Vermögensverwaltung gewarnt, da ohne ihre Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, nämlich die Vermittlung von Festgeldanlagen, die Vermögensverwaltung und Anlagen in „Private Märkte“ angeboten werden.
Atlas Vermögensverwaltung ohne Genehmigung der BaFin
Wer Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen betreibt, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin.
Eine Vermögensverwaltung stellt eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung nach § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar.
Auch wenn es sich nur um eine Vermittlung von Festgeldern handeln soll, kann unseres Erachtens dennoch der Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes nach nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, sofern eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals zugesagt wird.
Ein Einlagengeschäft liegt unseres Erachtens vor, wenn der Anleger den Festgeldbetrag auf das Konto bei einer Bank in der irrigen Annahme überweist, dass dort ein Festgeldkonto für ihn geführt wird und es sich in Wirklichkeit um ein Konto des Anbieters oder einer mit diesem verbundene Gesellschaft oder Person handelt.
Hinweise für fehlende Seriosität von Atlas Vermögensverwaltung
Bereits die fehlende Erlaubnis und Aufsicht durch die Bafin ist ein Umstand, der für eine mangelnde Seriosität spricht.
Wenn in Deutschland über eine Internetseite Dienstleistung bzw. Kapitalanlagen offeriert werden, muss die Webseite ein Impressum aufweisen. Auf der Webseite gibt es aber kein Impressum.
Auch wird nur eine Atlas Vermögensverwaltung genannt, ohne eine Rechtsform anzugeben.
Schließlich wurde die Domain der Homepage nach unseren Recherchen erst vor ca. einem Monat registriert und die Betreiber verbergen ihre Identität hinter einem Verschleierungsdienst.
Möglichkeiten für Anleger von Atlas Vermögensverwaltung
Sofern Sie Gelder für ein Festgeld bei Atlas Vermögensverwaltung angelegt haben, sollten Sie zeitnah einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ansprechen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Chancen, die Verantwortlichen in Anspruch zu nehmen und einen erlittenen Schaden wieder zu realisieren, bei einem schnellen Handeln größer sein können.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner offeriert Investoren eine eingehende und fundierte Beratung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen und rechtlichen Möglichkeiten sowie eine Unterstützung zu deren Umsetzung an.
Unsere Kanzlei unterstützt zahlreiche Anleger, die Gelder für ein Tagesgeld oder Festgeld auf das Konto eines seriösen Kreditinstituts überwiesen haben und dieses Konto aber kein Konto des Anlegers war.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.
Stand: 23.01.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
Artikel teilen: