ATM Tödliche Falle – Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung und € 815

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden Abmahnungen wegen des Films „ATM Tödliche Falle“ für die Universum Film GmbH und werfen den Abgemahnten vor, diesen Film in einer p2p-Internettauschbörse angeboten zu haben. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, einen Schadensersatz von € 815 zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

Wie wurde meine Adresse ermittelt?

Ein zuverlässiges IT-Unternehmen konnte Ihre IP-Adresse bei einem Uploadversuch elektronisch ermitteln. Tatsächlich hat also jemand den Film „ATM Tödliche Falle“ über Ihren Anschluss angeboten. Zu klären ist jedoch die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers, die in vielen Fällen entfällt. Es gibt keine automatische Haftung des Anschlussinhabers.

Wer haftet für das Filesharing des Films „ATM Tödliche Falle“?

Der Abgemahnte ist in den Fällen nicht für den Upload verantwortlich, in denen er keine Pflichten verletzt hat. Bezüglich des Partners oder der volljährigen Kinder obliegen dem Anschlussinhaber keine Pflichten, so dass der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen muss.

Eine optimale Verteidigung (wenn der Anschlussinhaber nichts getan hat):

Es gilt, die Unterlassungserklärung (= lebenslänglicher Unterlassungsvertrag) zu vermeiden, da diese ständig Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen kann. Ziel einer optimalen Verteidigung ist somit die Abwehr ALLER Ansprüche, d. h. sowohl des Unterlassungsanspruchs als auch der Forderungen von € 815,00 von Waldorf Frommer.

Beispiel einer schlechten Verteidigung:

  • Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und
  • € 150 an Waldorf Frommer bezahlen

Was bietet die Anwaltskanzlei Hechler im Falle der Abmahnung?

Mit einer Erfahrung von über 17.000 Filesharing-Abmahnungen kann Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Sie optimal vertreten. Gerne prüft er in einer kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen:

  • Außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Kostenlose Ersteinschätzung

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach an unter Telefon 07171 – 18 68 66 (Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Ausnahmen möglich) oder kontaktieren Sie uns unter www.abmahnungs-abwehr.de. Wir melden uns sofort bei Ihnen.


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