Auch eine Abmahnung der Biofa GmbH über die Kanzlei NOVACOS erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Biofa GmbH über die Kanzlei NOVACOS zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf Angebote von Produkten, die Kieselgur enthalten. Gerügt wird insoweit,

  • dass die Produkte ohne die biozidrechtlich erforderliche Zulassung vertrieben werden,
  • dass die Produkte ohne Registrierungsnummer vertrieben werden,
  • dass die Produkte nicht von einem berechtigten Lieferanten stammen und
  • dass auf den Produkten der biozidrechtlich erforderliche Warnhinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen“ fehlt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Euro und mit einem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe eines Gebührensatzes von 1,3 bei einem Streitwert von 100.000,00 Euro zahlen (2.151,50 Euro nebst Kostenpauschale i.H.v. 20,00 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies betrifft zum einen die nach meiner Auffassung zu weite Fassung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zum anderen die geltend gemachten Kosten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Biofa GmbH über die Kanzlei NOVACOS erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-was-tun.htm

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema