Auch eine Abmahnung der Kanzlei brodauf wegen Nutzung von Google Fonts erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine datenschutzrechtliche Abmahnung der Kanzlei brodauf vor. Die Kanzlein vertritt eine namentlich genannte Privatperson und rügt einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht durch die dynamische Einbindung des Drittanbieterdienstes google.fonts auf einer Webseite. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zuerst hatte die Privatperson selbst abgemahnt 

Grund der Abmahnung war die dynamische Einbindung von Google Fonts auf einer Webseite. In dem Abmahnschreiben wurde hierzu ausgeführt:

„Ich habe am (…) mit der IP-Adresse (…) Ihre Webseite (...) besucht. Dabei habe ich leider feststellen müssen, dass Sie dort den Drittanbieterdienst Google Fonts dynamisch eingebunden haben. Das ist grundsätzlich auch möglich, aber durch die Einbindung von Google Fonts wird bei Aufruf Ihrer Webseite automatisch und insbesondere ohne meine Zustimmung als Besucher eine Verbindung mit den Servern von Google hergestellt. Erkennbar wird dies im Seitenquelltext anhand der Verlinkung zu „fonts.googleapis.com“ oder fonts.gstatic.com“

Diese technische Einrichtung führt dazu, dass Sie mindestens meine IP-Adresse an einen in einem Drittland (nämlich die USA) befindlichen Server übermitteln. In diesem Drittland existieren keine ausreichenden Datenschutzbestimmungen, die dem hier geltenden Datenschutzrecht entsprechen. Meine Daten werden also von Ihnen in einen Staat übermittelt, der dem hiesigen Datenschutzrecht nicht unterfällt. Hierfür hätten Sie bei Abruf Ihrer Webseite die vorherige Zustimmung zur Datenübertragung an Google von mir wie auch von allen anderen Besuchern Ihrer Webseite einholen müssen.“

So oder in ähnlicher Form rügen derzeit verschiedene Privatpersonen die dynamische Einbindung von Google Fonts auf Webseiten. Informationen zu der entsprechenden datenschutzrechtlichen Problematik und den hier vorliegenden Fällen finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-google-fonts.htm

Um welche Forderungen es ursprünglich ging:

Der Abgemahnte wurde aufgefordert, das gerügte Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Des Weiteren wurde die Zahlung eines Schadenersatzes i.H.v. 100,00 Euro gefordert.

Nach der Zurückweisung der Forderungen kam die anwaltliche Abmahnung

Offenbar ist der Abmahner ein Anhänger des Mottos: doppelt hält besser. Nachdem wir die Forderungen des Abmahners für unseren Mandanten zurückgewiesen hatten, ließ der Abmahner über die Kanzlei brodauf nochmal eine Abmahnung aussprechen. Die Forderungen nunmehr:

Der Abgemahnte soll

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben,
  • Schadenersatz i.H.v. 100,00 Euro zahlen und
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 5.100,00 Euro erstatten (627,13 Euro).

Kann man schon so machen, wirft aus meiner Sicht aber Fragen auf …

Meine Einschätzung: 

Schreiben mit datenschutzrechtlichen Forderungen von Privatpersonen kommen inzwischen häufiger vor. In dem mir vorliegenden Fall halte ich das Vorgehen des Abmahners jedoch unter verschiedenen Aspekten für fragwürdig.

Wenn der erhobene Vorwurf hinsichtlich der dynamischen Einbindung von Google Fonts berechtigt ist, sollten Sie unverzüglich die erforderlichen Änderungen vornehmen.

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie zunächst den Sachverhalt.
  2. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall voreilig eine Unterlassungserklärung.
  3. Leisten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Zahlung.
  4. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de Online-Händler und Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und spreche konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus.  

Sie haben auch eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes erhalten?

Wenn Sie auch eine datenschutzrechtliche Abmahnung der Kanzlei brodauf erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Internetrecht-Rostock.de


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