Auch eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell wieder einmal eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Vergangenheit wiederholt Mandanten zu Abmahnungen des Vereins beraten worden sind, ist mir der abmahnende Verein aus vorangegangenen Verfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der Abmahntätigkeit des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V.:

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. ist ein bundesweit tätiger Wettbewerbsverein, der unter anderem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße ausspricht. Hier in der Kanzlei liegen Abmahnungen des Vereins unter anderem zu folgenden Themen vor:

  • irreführende Werbeaussagen bei dem Angebot von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Bewerbung von Behandlungsverfahren/Therapien durch Ärzte mit bestimmten Werbeaussagen
  • fehlende Pflichtangaben bei der Bewerbung von Angeboten.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich auf die Bewerbung der Vermietung von Ferienwohnungen in einer Zeitungsanzeige. Gerügt wird insoweit, dass unter Herausstellung einzelner Angebote in einer Weise für die Vermietung von Ferienwohnungen geworben wird, die es einem durchschnittlichen Verbraucher ermöglicht, das Geschäft abschließen, ohne dass ausreichende Angaben zur Identität des anbietenden Unternehmens vorgehalten werden. 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit dem hier vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro und eine Verpflichtung zur Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 178,50 Euro vor. 

Meine Einschätzung

Unvollständige Angaben zum Anbieter sind ein häufiger Fehler in Zeitungsanzeigen zur Bewerbung der Vermietung von Ferienimmobilien. Der Fehler ist ebenso weit verbreitet wie die gesonderte Ausweisung des Preises für eine obligatorische Endreinigung, die auch immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen eines anderen Wettbewerbsvereins ist. 

Sofern Sie eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen. Bei einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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